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Die Lagerung von Gefahrstoffen ist eine Tätigkeit im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hinsichtlich der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wird die GefStoffV durch die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" konkretisiert.Gefahrstoffe dürfen grundsätzlich nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"Zur Lagerung führt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Abschnitt 4 aus:4.1 (3)"In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
Die Interpretation der TRGS 509 ist nur teilweise richtig.Die TRGS 509 ist für alle Stoffe, die mit H226 eingestuft sind, anzuwenden. Insbesondere sind hierbei die Anforderungen der Nrn. 1 bis 7 TRGS 509 bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich der Nummern 8 bis 10 TRGS 509 bezieht sich auch auf Stoffe, die mit H226 eingestuft sind und einen Flammpunkt 55°C bis 60 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) entbindet nicht vom Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Exposition gegenüber Gefahrstoffen so weit wie möglich zu reduzieren bzw. zu eliminieren und nicht nur den AGW einzuhalten. Auch in der TRGS 554 wird unter Nr. 3.1 Abs. 3 darauf hingewiesen, dass "auch bei Unterschreitung des AGW ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43360
Die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden vom gemäß § 20 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gebildeten Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Mit den TRGS werden Regeln festgelegt, wie die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können.Das bedeutet ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 13519
innerbetrieblich hergestellte Stoffe oder Gemische, hat der Arbeitgeber selbst einzustufen (§ 6 Absatz 3 GefStoffV).Darüber hinaus hat der Arbeitgeber, wenn Anhaltspunkte für eine unzureichende Einstufung oder Kennzeichnung vorliegen, Stoffe selbst einzustufen und zu kennzeichnen (Pkt 4.1 Absatz 2 TRGS 201).Wenn Ihnen keine Einstufung des Lieferanten vorliegt oder Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
1, Abschn. 2, TRGS 900). Diese vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) veröffentlichten Grenzwerte sind gesundheitsbasiert. Zur Festsetzung dieser Werte wird also ausschließlich die mögliche Gefährdung der Gesundheit von Beschäftigten berücksichtigt.Bei dem Grenzwert für Vinylchlorid (Chlorethylen) handelt es sich um einen EU-Grenzwert, der aufgrund der Richtlinie 2017/2398/EU formal in der TRGS 900 ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42441
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Grundsätzlich gilt die Gefahrstoffverordnung -GefstoffV-. Konkretisiert wird diese durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). In der TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" wird auf die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" verwiesen. Siehe u. a. Punkt 4.7 (2) (2) Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend, wenn Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nicht eingehalten ...
Stand: 04.06.2014
Dialog: 21264
Der Anwendungsbereich (Nr. 1) der TRGS 505 bleibt von dem Verfahren unberührt. Relevant ist, ob sich durch die Tätigkeit/ Arbeitsverfahren, das unter Kap. Anwendungsbereich 1.1 der Biologische Grenzwert (BGW) unterschritten bleibt, oder wie in Kap. Anwendungsbereich 1.2 "bleihaltige Gemische mit Bleigehalt von > 0,3 % Masseanteil" UND "pulverförmige bleihaltige Gemische ...
Stand: 26.11.2022
Dialog: 43737
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
. Grundsätzlich ist bei festgebundenem Asbest die Gefährdung der Mitarbeiter geringer als bei schwachgebundenem Asbest. Dass es sich hierbei zusätzlich um beschichtete Platten handelt, senkt das Risiko zwar zusätzlich, schließt es allerdings nicht völlig aus, da schon der Bruch einer Platte ein unbekanntes Faservolumen freisetzt. Insofern ist den Regelungen der TRGS 519 vollumfänglich nachzukommen. ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Die TRGS 509 gilt hier nicht.In dem Anwendungsbereich der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" ist unter Nummer 1 Absatz 2 Ziffer 7 nachzulesen, dass diese TRGS nicht für das Umfüllen von Gefahrstoffen von einem ortsbeweglichen Behälter in einen anderen gilt.In den Begriffsbestimmungen ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300