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Ist bei "kaltem Schneiden/Trennverfahren" von bleibeschichteten Bauteilen auch die TRGS 505 mit ihren Schutzmaßnahmen heranzuziehen?

KomNet Dialog 43737

Stand: 26.11.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

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Frage:

Ist bei "kaltem Schneiden/Trennverfahren" von bleibeschichteten Bauteilen auch die TRGS 505 mit ihren Schutzmaßnahmen heranzuziehen ?

Antwort:

Der Anwendungsbereich (Nr. 1) der TRGS 505 bleibt von dem Verfahren unberührt. Relevant ist, ob sich durch die Tätigkeit/ Arbeitsverfahren, das unter Kap. Anwendungsbereich 1.1 der Biologische Grenzwert (BGW) unterschritten bleibt, oder wie in Kap. Anwendungsbereich 1.2 "bleihaltige Gemische mit Bleigehalt von > 0,3 % Masseanteil" UND "pulverförmige bleihaltige Gemische mit einem Partikeldurchmesser < 1mm mit Bleigehalt > 0,03 % Masseanteil" entstehen, egal mit welchem Arbeitsverfahren.


Im Kap. Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach Kap.3 Abs. 6 Nr. 29 "Schweißen und Brennschneiden von Metallteilen mit bleihaltigen Beschichtungen," wird insbesondere auf das "Heiß schneiden eingegangen", befreit jedoch nicht vom Anwendungsbereich aus Kap 1.2, dies ist entscheidender.


Ermitteln Sie den Bleigehalt, sollte dieser mehr als 0,3 % sein und Partikeldurchmesser von kleiner als 1 mm mit einem Bleianteil von 0,03 % Massenteil entstehen, fallen Sie in die TRGS 505.