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Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
In Anhang II Nummer 8.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Folgendes nachzulesen:"Sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich, so ist genau anzugeben, welche Ausrüstung einen angemessenen und geeigneten Schutz gewährleistet. Dabei ist die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42500
Nein, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss nicht grundsätzlich erstellt werden, wenn das Gemisch nur für interne Produktionsprozesse verwendet und nicht in Verkehr gebracht wird.Jedoch gewährt der Arbeitgeber gemäß Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) den Arbeitnehmern und ihren Vertretern Zugang zu den gemäß den Artikeln 31 und 32 bereitgestellten Informationen ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
In der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" wird in der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte in Kapitel 3 für Kohlenstoffdioxid (CO2; CAS-Nr. 124-38-9) ein Grenzwert von 5.000 ml/m³ (9.100 mg/m³) für CO2 angegeben. Als Quelle für diesen Grenzwert wird u. a. die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) genannt. Unter Berücksichtigung ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 19252
, die keine der o. g. Registriernummern haben, wird zusätzlich zum „EG-Namen“ ggf. eine international anerkannte chemische Bezeichnung (nach ISO oder IUPAC) aufgeführt."(...)"Die Einstufung von Gemischen ergibt sich aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008." ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 18714
Sie in der DGUV Regel 112-189 - Einsatz von Schutzkleidung. Die Schutzkleidung soll den Beschäftigten vor den Gefahren (Einwirkung) der Gefahrstoffe schützen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich notwendige persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen und gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV für die Reinigung nach Gebrauch der PSA Sorge tragen.Im Gegensatz dazu wird Arbeitskleidung ...
Stand: 21.07.2025
Dialog: 12574
– Maßnahmen" 401.Grundsätzlich ist das systematische Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen durch das STOP-Prinzip (1. Substitution, 2. Technische Maßnahmen, 3. Organisatorische Maßnahmen, 4. Persönliche Schutzmaßnahmen) gemäß TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ Abschnitt 5.1 vorgegeben. (Nr. 5 Abs. 2 der TRGS 401)Weiterhin beschreibt Nr. 5.5.2 der TRGS 401 die Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen.Dabei ...
Stand: 28.08.2025
Dialog: 44178
nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. (Abschnitt 4.1 Absatz 3 TRGS 510) Allerdings müssen die am Arbeitsplatz vorhandene Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (Stichwort: Schichtbedarf), begrenzt werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)).Speziell ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Wasser (H2O) ist gemäß Definition § 2 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Umgebungstemperatur kein Gefahrstoff, sehr wohl aber ab bestimmten Temperaturen.Siehe hierzu auch die Einstufung von Wasser in der GESTIS-Stoffdatenbank.Bei der Erhöhung der Temperatur ist Wasser oder auch Wasserdampf gemäß § 2 Abs. 1, Nr. 4 GefStoffV als Gefahrstoff anzusehen. („Stoffe und Gemische ...
Stand: 12.02.2024
Dialog: 43900
, der für den Inhalt des SDBs und somit auch für die Einstufung des Stoffes/Gemisches verantwortlich ist. Nach § 6 Abs. 2 GefStoffV hat der Lieferant Ihnen gegenüber eine Informationspflicht, bezogen auf die Informationen, die Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung benötigen. Unabhängig von den Pflichten, die ein Lieferant anhand der Rolle in der Lieferkette gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hat ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42221
910. Bisher gibt es solche Akzeptanz- und Toleranzwerte nur für wenige Stoffe. Zu beachten sind natürlich auch die beiden TRGS‘en 905 (Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) und 906 (Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV) Eine Übersicht zu AGW sowie Biologischen Grenzwerten (BGW) findet ...
Stand: 07.10.2015
Dialog: 24946
, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Verhütung dieser von den Beschäftigten, insbesondere von Rettungsmannschaften, durchzuführen sind.Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Der Arbeitgeber hat ferner sicherzustellen, dass die Beschäftigten1.Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
Grundsätzlich müssen beim Umgang mit Gefahrstoffen die möglichen Gefährdungen und die zu treffenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt und festgelegt werden. Nach § 6 der Gefahrstoffverordnung i.V.m. Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) muss ...
Stand: 06.01.2023
Dialog: 11152
, das blutbildende System und die Nieren schädigen. Aufgrund dieser Eigenschaften ist Blei seit 2018 als Stoff von besonders hoher Bedenklichkeit (SVHC) in der Kandidatenliste nach Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ausgeführt. Für Blei ist gemäß Richtlinie 98/24/EG ein verbindlicher Luftgrenzwert (BOELV) von 150 µg/m³ als risikobasierter Grenzwert, sowie gemäß TRGS ein biologischer Grenzwert ...
Stand: 27.04.2025
Dialog: 44112
eingestuft, so gewährleisten die Lieferanten (Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender oder Händler) dieses Stoffes oder Gemisches, dass der Stoff oder das Gemisch vor seinem Inverkehrbringen gemäß den Titeln III und IV CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt wird (Artikel 4 Absatz 4 CLP-Verordnung).„Inverkehrbringen“ ist entsprechend Artikel 2 Nr. 18 CLP-Verordnung die entgeltliche ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
Kilogramm wesentlich niedriger angegeben. Seit Mitte der 70er Jahre wurden Teerklebstoffe in Deutschland nicht mehr produziert, weil mit Klebstoffen auf Polymerbasis technisch gleichwertige Ersatzprodukte verfügbar waren.Aus Teerklebstoffen können PAK teilweise in flüchtiger Form, wie z. B. Naphthalin, in die Raumluft gelangen und sich an den Staub auf dem Parkettboden anlagern. Teilweise können feine ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 26236
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder, wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist, oder wenn der Stoff ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
Stoffwechselprodukte, bauphysikalische und baubiologische Mängel des Gebäudes, technische Fehler der raumlufttechnischen Anlage, klimatische Faktoren, wie z.B. Lüftung und Luftbewegung, Temperatur und Feuchtigkeit, ungeeignete und unergonomische Arbeitsmittel, organisatorische Mängel und psychosoziale Beanspruchungen verantwortlich. Eine sorgfältige, im Aufwand abgestufte Ermittlung der möglichen, vielfältigen ...
Stand: 19.05.2016
Dialog: 3575
der Gefährdungsbeurteilung langfristig7 aufzubewahren. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B nach CLP-VO müssen Aufzeichnungen über Dauer und Höhe der Exposition, der die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausgesetzt waren, 40 Jahre aufbewahrt werden (§ 14 Absatz 3 Nr. 4 GefStoffV). " ...
Stand: 21.10.2025
Dialog: 3894