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Kennen Sie derzeit gültige Grenzwerte (AGW)zu CMR-Stoffen?

KomNet Dialog 24946

Stand: 07.10.2015

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte

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Frage:

Obwohl ich schon geraume Zeit im Gefahrstoffmanagement tätig bin, kann ich in letzter Zeit schwer auf Anfragen zu AGW bei CMR-Stoffen antworten. Weder die BG noch der AGS legt sich scheinbar auf Grenzen fest, welche den Realzustand in dem Fertigungsbereich beschreibt/limitiert (die Angaben der TRGSen scheint unzureichend). Vielleicht habe ich aber auch nur noch nicht die richtige Quelle im Netz gefunden. Vielleicht möchte man es auch nur aussitzen, denn in den kommenden 3 Jahren, haben ja einige Chromate und andere CMR-Stoffe ihre "Sun Set Dates". Kennen Sie derzeit gültige Grenzwerte (AGW)? Hierbei ist mir die aerosol-, span- oder staubbildende Bearbeitung wichtiger als der Lackieren.

Antwort:

Dass es keine bzw. kaum gültige Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für CMR-Stoffe (Anm.: krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) gibt, liegt in der Definition eines Arbeitsplatzgrenzwertes. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 ist definiert, dass der AGW angibt, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

Bei CMR-Stoffen reicht in vielen Fällen von der Theorie her ein einziges Molekül, um z. B. Krebs auszulösen. Nur den effektiven Reparaturmechanismen des menschlichen Körpers ist es zu verdanken, dass nicht noch viel mehr Krebsfälle auftreten (kleinere Schäden kann der Körper reparieren, diese Fähigkeit nimmt in der Regel mit dem Alter ab, was auch das Ansteigen von Krebserkrankungen mit dem Alter erklärt). Jedoch kann aufgrund dieses Mechanismus bei den meisten CMR-Stoffen kein sicherer Grenzwert definiert werden. (Nur in wenigen Fällen, wo ein genotoxischer, d. h. DNA-schädigender Weg Auslöser der Krebserkrankung ist, kann ggf. ein Grenzwert aufgestellt werden. In der unten genannten Übersicht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung über Grenzwerte im IFA-Report finden sich deshalb nur wenige Stoffe, die eine Markierung in der Spalte „K“ und einen AGW aufweisen.)

Für krebserzeugende Substanzen hat der Ausschuss für Gefahrstoffe angefangen, Risikowerte zu definieren, d. h. ein definiertes zusätzliches Krebsrisiko durch Umgang mit einem Stoff in einer bestimmten Höhe. Diese Akzeptanz- und Toleranzwerte finden sich in der TRGS 910. Bisher gibt es solche Akzeptanz- und Toleranzwerte nur für wenige Stoffe.

Zu beachten sind natürlich auch die beiden TRGS‘en 905 (Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) und 906 (Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV)

Eine Übersicht zu AGW sowie Biologischen Grenzwerten (BGW) findet sich übersichtlich unter:

http://www.dguv.de/ifa/Publikationen/Reports-Download/Reports-2015/IFA-Report-4-2015/index.jsp

(dort rechts unter „Download IFA-Report 4/2015“) oder in den entsprechenden TRGS’en.

Aus diesen und weiteren Informationen muss dann in der Gefährdungsbeurteilung die individuelle Belastungssituation und Maßnahmen zur Expositionsminimierung ermittelt werden. Gemäß § 7 Abs. 4 GefStoffV muss eine Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ausgeschlossen werden, bzw. wenn dies nicht möglich ist, ist die Belastung auf ein Minimum zu reduzieren.

Dies ist in der Tat bei CMR-Stoffen um einiges aufwendiger, als bei Stoffen, zu denen ein AGW existiert.