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Ab welchem Alarmwert sollte eine Gaswarnanlage für Kohlendioxid Alarm auslösen?

KomNet Dialog 19252

Stand: 23.08.2013

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Schadstoffermittlung, Messungen

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Frage:

Ich würde gerne wissen, ab welchem Alarmwert (wann sollte eine Gaswarnanlage für Kohlendioxyd) Alarm auslösen. Ab 500 ppm oder -was sinnvoller erscheint- ab 2000ppm ????

Antwort:

In der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" wird in der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte auf Seite 26 für Kohlenstoffdioxid (CO2; CAS-Nr. 124-38-9) ein Grenzwert von 5.000 ml/m³ (9.100 mg/m³) für CO2 angegeben. Als Quelle für diesen Grenzwert wird u. a. die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) genannt. Unter Berücksichtigung des Kapitel 2 "Anwendung von Arbeitsplatzgrenzwerten und Erläuterungen" in der angesprochenen TRGS 900 sollte das Gaswarngerät u. E. daher mindestens bei diesem Wert Alarm auslösen.

Zur Thematik der CO2-Konzentration gibt es darüber hinaus eine separate Seite "Kohlendioxid" beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Hier wird folgendes ausgeführt:

"Die Hauptemissionsquelle für Kohlendioxid in Innenräumen ist in der Regel der Mensch durch seine Atmung. Da die Kohlendioxidabgabe des Menschen etwa proportional zur Emission von Geruchsstoffen ist, bildet die mit einfachen Mitteln messbare Kohlendioxidkonzentration einen brauchbaren Indikator für die empfundene Raumluftqualität. Neben der Messung mit direkt anzeigenden Messgeräten, kann die Kohlendioxidkonzentration auch in Abhängigkeit von der sich im Raum befindlichen Personenzahl berechnet werden.

Als Richtwert gilt allgemein, dass eine Konzentration von 1.000 ppm bzw. 1.800 mg/m³ (Pettenkoferzahl) nicht überschritten werden sollte. Im Jahr 2008 hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes einen gesundheitlich-hygienisch begründeten Leitwert für die Momentankonzentration von Kohlendioxid abgeleitet. Demnach soll bei Überschreitung eines Wertes von 1 000 ppm Kohlendioxid gelüftet werden. Bei Überschreitung eines Wertes von 2 000 ppm muss gelüftet werden. Reichen die Lüftungsmaßnahmen (ggf. Einführung eines Lüftungsplans) nicht aus, um den Leitwert von 2 000 ppm zu unterschreiten, sind weitergehende organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise die Verringerung der Personenzahl im Raum oder der Einbau einer technisch geregelten Lüftung.
"

D. h. einerseits macht die von Ihnen genannte Auslösung des Alarms bei 2.000 ppm Sinn, da ab dieser Konzentration nach den o. g. Angaben des IFA in Innenräumen gefüftet werden muss. Andererseits würde ein verbesserter Schutz der Beschäftigten dadurch gewährleistet, wenn der Richtwert von 1.000 ppm eingehalten wird und der Alarm sowie Maßnahmen bereits bei dieser Überschreitung auslöst/getroffen werden.

Weiterführende wissenschaftliche Informationen liefert die Bekanntmachung des Umweltbundesamtes "Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft"