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510 gibt an, ab welchen Mengen pro Brand(bekämpfungs)abschnitt die Lagerung in einem Lager erforderlich ist und die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 und 13 bzw. sowie nach den Abschnitten 6 bis 12 zu treffen sind. Bei Gasen unter Druck müssen (unter anderem) größere Mengen als eine Flasche in einem Gefahrstofflager gelagert werden, die Abschnitte 5 und 13 sowie der Abschnitt 10 der TRGS 510 ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
von Gefahrstoffen" sind unabhängig von der Menge immer einzuhalten.In Abschnitt 4.1 Absatz 4 ist nachzulesen:"Werden die jeweiligen Kleinmengen (siehe Abschnitt 1 Absatz 8) pro abgeschlossenem Betriebsgebäude bzw. Brand(bekämpfungs)abschnitt oder baurechtlicher Nutzungseinheit überschritten, sind mindestens die überschreitenden Mengen in Lagern nach Abschnitt 2 Absatz 10 unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Beim Holzstaub wird aufgrund der Partikelgröße zwischen einatembarem, thorakalem und alveolengängigem Staub unterschieden. Der größte Anteil entfällt dabei auf den einatembaren Staub, der in Mund und Nase verbleibt. Die beiden anderen Bestandteile gelangen bis in die unteren Atemwege. Somit sind auch Staubpartikel von weniger als 10 µm vorhanden. Die Anteile und Mengen der Partikelgrößen ...
Stand: 04.08.2018
Dialog: 3261
nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. (Abschnitt 4.1 Absatz 3 TRGS 510) Allerdings müssen die am Arbeitsplatz vorhandene Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (Stichwort: Schichtbedarf), begrenzt werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)).Speziell ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind (§ 7 GefStoffV).In dieser Gefährdungsbeurteilung sind die möglichen Gefährdungen zu betrachten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Hierbei sind z. B. folgende Aspekte zu berücksichtigen:- Art der Gefährdung (z. B. Gase unter Druck, akute Toxizität)- Menge an Gefahrstoffen- Sind die Behälter sicher verschlossen ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
der ASR A1.3): P002 „Rauchen verboten“ D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“ Zusätzlich sind nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Nein, die TRGS 510 findet auch in Kfz-Werkstätten Anwendung soweit dort Gefahrstoffe oberhalb der in Tabelle 1 angegebenen Mengen gelagert werden. Die angesprochenen Ausnahmen in Ziffer 2 besagen lediglich, dass bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen, die über eine passive Lagerung hinausgehen, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.In Abschnitt 1, Absatz 4 heißt ...
Stand: 21.05.2019
Dialog: 19389
, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV),2. das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen, als für den Produktions- und Arbeitsgang angemessen; von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden, wenn der Tages ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 2 Absatz 7 GefStoffV). (...) (3) Die Konzentration (C) eines Stoffes in der Luft ist die in der Einheit des Luftvolumens befindliche Menge dieses Stoffes. Sie wird angegeben als Masse pro Volumeneinheit oder bei Gasen und Dämpfen auch als Volumen pro ...
Stand: 20.05.2021
Dialog: 17462
werden, da hier u. a. die Menge oder die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigen ist. Der allgemeine Teil unter Nummer 4, insbesondere Nummer 4.2, ist jedoch immer einzuhalten. Die Mengenschwellen in Tabelle 1 Nr. 1 (3) der TRGS 510 geben an, oberhalb welcher Gesamtmenge die in den einzelnen Nummern angegebenen Maßnahmen grundsätzlich zu ergreifen sind.Hinweis:Umfangreiche Informationen zur Lagerung ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
grundsätzlich Außenluftqualität vorhanden sein also 19-21 % Sauerstoff. Niedrigere Sauerstoffkonzentrationen können u.a. zu Kopfschmerz, Müdigkeit und zu einem Verlust der Konzentrationsfähigkeit führen. Ob also die Tanks oder Behälter ohne besondere Schutzmassnahmen belüftet werden können, hängt daher von den örtlichen Gegebenheiten, der Lüftungssituation und der Menge des zu erwartenden Stickstoffs ab ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 5319
der CLP-Verordnung sind auf Mengen von 125 ml begrenzt.Eine weitere Eingrenzung ist nach der Eigenschaft des Stoffes oder des Gemisches gezogen worden.In Ziffer 1.5.2.1.3 bezieht sich das auf die Einstufung, dass der Stoff oder das Gemisch sich gegenüber Metallen korrosiv verhält. Ist also die Kleinmenge auf 125 ml begrenzt und ist der Stoff oder das Gemisch als korrosiv gegenüber Metallen eingestuft ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 12599
(Pb: Plumbum) / CAS-Nummer 7439-92-1 / EG-Nummer 231-100-4 / Index-Nummer 082-014-00-7 ist als fortpflanzungsgefährdend mit Repr. 1A;H360FD und schädlich über Laktation mit Lact.;H362, sowie als chronisch gewässergefährdend mit Aqu. Chron.1;H410 / M=10 eingestuft. Bei wiederholter Aufnahme auch sehr geringer Mengen wird Blei im Knochengewebe gespeichert und kann das Zentralnervensystem ...
Stand: 27.04.2025
Dialog: 44112
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt bleiben ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein. ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43541
-Sätze R23 bis R28) Flüssigkeiten und Feststoffe, die in Mengen über 200 kg gelagert werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber diejenigen Stoffe und Gemische, die nicht als giftig oder sehr giftig im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG einzustufen sind, für die Festlegung von Schutzmaßnahmen für akut toxische Stoffe außer Betracht lassen. (2) Bei Mengen von mehr als 50 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121