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Was muss bei der Belüftung von Stickstoff-Behältnissen beachtet werden?

KomNet Dialog 5319

Stand: 31.08.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Der Transport von Behältern/Tanks erfolgt unter Verwendung von Stickstoff als Inertgas zur Vermeidung von Rost. Was muss bei der Belüftung der Behältnisse beachtet werden? Kann der Stickstoff ohne weiteres in die Atmosphäre abgelassen werden? Ist PSA für die Mitarbeiter erforderlich?

Antwort:

Stickstoff (mit 78 % natürlicher Bestandteil der Atmosphäre) besitzt keine gefährlichen Eigenschaften wie z.B. giftig oder ätzend. Das Ablassen in die Atmosphäre ist von daher unproblematisch. Hohe Stickstoffkonzentrationen von über 88 % verdrängen aber den Sauerstoff und können daher zur Erstickung führen, insbesondere in engen, schlecht belüfteten Arbeitsbereichen. An einem Arbeitsplatz sollte grundsätzlich Außenluftqualität vorhanden sein also 19-21 % Sauerstoff. Niedrigere Sauerstoffkonzentrationen können u.a. zu Kopfschmerz, Müdigkeit und zu einem Verlust der Konzentrationsfähigkeit führen. Ob also die Tanks oder Behälter ohne besondere Schutzmassnahmen belüftet werden können, hängt daher von den örtlichen Gegebenheiten, der Lüftungssituation und der Menge des zu erwartenden Stickstoffs ab. Dies zu beurteilen ist Aufgabe des Arbeitgebers, der anhand einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung die auftretenden Gefahren und die zu treffenden Schutzmaßnahmen zu beurteilen hat. Hierzu können die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden. Die Verwendung von PSA in diesem Zusammenhang ist nachrangig und kommt bestenfalls beim Betreten von Behältern in Frage, in allen anderen Fällen sind vorher technische Lüftungsmaßnahmen möglich.


Die in der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume" aufgeführten Maßnahmen, wie Lüftung, Freimessung, etc., können sinngemäß angewendet werden.