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Warum ist der Arbeitsplatzgrenzwert in Sicherheitsdatenblättern manchmal in mg/m³ und manchmal in ml/m³ angegeben?
KomNet Dialog 17462
Stand: 20.05.2021
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Chemische Fachfragen
Frage:
Mich würde interessieren, warum bei manchen Sicherheitsdatenblättern der AGW in mg/m³ und ml/m³ angegeben ist? Wann muss unterschieden werden?
Antwort:
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 wird im Kapitel 1 "Begriffsbestimmungen und Erläuterungen" hierzu Folgendes ausgeführt:
"(1) Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration enes Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeiitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 2 Absatz 7 GefStoffV).
(...)
(3) Die Konzentration (C) eines Stoffes in der Luft ist die in der Einheit des Luftvolumens befindliche Menge dieses Stoffes. Sie wird angegeben als Masse pro Volumeneinheit oder bei Gasen und Dämpfen auch als Volumen pro Volumeneinheit. Für die Beurteilung der inhalativen Exposition ist der Massenwert als Bezugswert heranzuziehen..."
D. h. in Abhängigkeit des Zustandes des jeweiligen Gefahrstoffes werden die beiden verschiedenen Konzentrationsangaben verwendet. So wird bei Flüssigkeiten die Einheit ml/m³, bei Feststoffen mg/m³ verwendet. Möglichkeiten zur Umrechnung werden in der verlinkten TRGS 900 beschrieben.
Weiterführende Informationen:
Auf die Hilfestellungen der BAuA-Seite Muster und Leerformulare und das kommentierte Mustersicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung EG Nr. 1907/2006 weisen wir hin.