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Eine Kleinstmengenregelung für den Transport von Gefahrstoffen in Aufzügen gibt es nicht.Grundsätzlich ist jedoch das innerbetriebliche Befördern von Gefahrstoffen eine Tätigkeit, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegt. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
:"Druckgasflaschen dürfen nur mit geeigneten Hilfsmitteln und grundsätzlich nur mit Schutzkappe transportiert werden. Geeignete Hilfsmittel sind beispielsweise Flaschentransportwagen. Auf die Kippsicherheit der Transportwagen ist zu achten. Die zur Gasflasche passende Schutzkappe ist vollständig auf das Gewinde zu schrauben. Unbegleiteter Transport im Aufzug ist möglich, sonst ist ein Treppensteiger zu verwenden ...
Stand: 03.01.2024
Dialog: 18831
der BG Bau Hand- und Hautschutzplan für das Reinigungsgewerbe BGW: Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hauswirtschaft und ReinigungDGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Der Hand- und HautschutzplanAußerdem stellen viele Hersteller von Hautmitteln Hautschutzpläne zur Verfügung.Weitere Information:BG Bau ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 43814
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16074
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Im Rahmen der Informationsermittlung des Arbeitgebers kommt dem Veranlasser der Baumaßnahme eine besondere Mitwirkungs- und Informationspflicht zu. Dieser hat u. a. gem. § 5a Abs. 1 GefStoffV dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
zu verschließen. Bei entzündbaren Gasen und bei akut toxischen Gasen der Kat. 1, 2 oder 3 ist zusätzlich eine Kontrolle auf Dichtigkeit erforderlich, in der Regel mithilfe eines Lecksuchsprays." Hinweis:Ob eventuell bau- oder versicherungstechnische Gründe gegen die Unterbringung des mobilen Bratwurststandes sprechen, entzieht sich unserer Kenntnis. Für eine entsprechende Aussage wenden Sie sich bitte direkt ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
von Betonuntergründen eingesetzt werden. Dann sind jedoch strikte Auflagen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz zu beachten.Auf das Merkblatt der Bau-BG C 401 "Strahlarbeiten" weisen wir hin. ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4569
Ja, das geschilderte Vorgehen ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)! Vor dem Anbringen einer Wärmedämmung muss das in den Fugen befindliche Morinol zwingend entfernt werden. Wird dies nicht getan und eine Wärmedämmung darüber angebracht, handelt es sich um eine nach Anhang II Absatz 1 der GefStoffV verbotene Überdeckung einer asbesthaltigen Wandverkleidung. Ein ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
mit Epoxidharzen der BG Bau entnommen werden.Auszug Abschnitt 6.6 "Persönliche Schutzausrüstung, Hautpflege":"Bei Arbeiten mit Epoxidharz-Produkten ist ein guter Hautschutz und eine gute Hautpflege unbedingt erforderlich. Das Tragen von Schutzkleidung und Schutzhandschuhen ist unbedingt erforderlich. Zudem sollte die Haut sorgfältig gereinigt und gepflegt werden(s. Anhang: Hautschutzplan).Arbeitskleidung ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 12713
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
Auf den Seiten der Bau-BG zum Sicherheitsdatenblatt werden die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert.Unter Lehrgang Sicherheitsdatenblatt steht zum Punkt 14 Angaben zum Transport, Punkt 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:„Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:Es ist für alle betroffenen Verkehrsträger über die besonderen Vorsichtsmaßnahmen ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010