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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Kriterien müssen verbindlich in einem Hand- und Hautschutzplan aufgeführt werden?

KomNet Dialog 43814

Stand: 05.03.2024

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Welche Kriterien müssen verbindlich in einem Hand- und Hautschutzplan aufgeführt werden? Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage?

Antwort:

Vorgeschriebene und festgelegte Kriterien für den Hand- und Hautschutzplan gibt es nicht.

In der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" gibt es nur eine Empfehlung, dort steht unter dem Punkt 6 „Information der Beschäftigten“ im Absatz 2:

(2) In Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist nach TRGS 500 Abschnitt 6.4 ein Hautschutzplan für die Hautmittel zu erstellen. Es wird empfohlen, alle ausgewählten persönlichen Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe, Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflegemittel) sowie gegebenenfalls Hautdesinfektionsmittel tätigkeitsbezogen in einen Hand- und Hautschutzplan aufzunehmen und ihn an geeigneten Stellen, z. B. an den Waschplätzen, auszuhängen.


Beispiele für Hand- und Hautschutzpläne:


Außerdem stellen viele Hersteller von Hautmitteln Hautschutzpläne zur Verfügung.

Weitere Information:

BG Bau: Hautschutz bei der Arbeit