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Müssen Morinolfugen (enthalten bis zu 40% Chrysotylasbest) vor dem Anbringen der Wärmedämmung entfernt werden?

KomNet Dialog 17752

Stand: 10.12.2015

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte

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Frage:

Müssen Morinolfugen (enthalten bis zu 40 % Chrysotylasbest) vor dem Anbringen der Wärmedämmung entfernt werden? Bei vielen alten Plattenbauten wurde Morinol als Fugendichtung im Außenbereich verwendet. In den Bereichen, bei denen aktuell Anbauten (Aufzug, Balkone, Loggias usw.) erfolgen, wird das Morinol entfernt. Außerdem werden die Gebäude (hier: alte Plattenbauten) aus Energieeffizenz-Gründen gedämmt. Zählt das Überkleben der Morinolfugen zu den verbotenen Arbeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (analog dem Verbot des Überbauens von AZ-Platten)?

Antwort:

Ja, das geschilderte Vorgehen ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)!

Vor dem Anbringen einer Wärmedämmung muss das in den Fugen befindliche Morinol zwingend entfernt werden. Wird dies nicht getan und eine Wärmedämmung darüber angebracht, handelt es sich um eine nach Anhang II Absatz 1 der GefStoffV verbotene Überdeckung einer asbesthaltigen Wandverkleidung. Ein solches Überdecken ist auch verboten, wenn es sich um eine ASI-Arbeit im Sinne der TRGS 519 handelt (ASI = Abbruch, Sanierung oder Instandhaltung).

Der Verstoß gegen das Überdeckungsverbot stellt in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Nr. 6 der GefStoffV sogar eine Straftat dar und wird von den Überwachungsbehörden direkt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und Anzeige erstattet, sofern sie davon Kenntnis erlangen!

Ziel dieses Verbotes und seiner relativ drastischen Sanktionierung ist es zu verhindern, dass Gefahren durch asbesthaltige Bauteile durch Unsichtbarmachung kaschiert werden und damit im Abbruch- oder erneuten Sanierungsfall in der Zukunft Gefahren durch den Asbest nicht mehr erkannt werden. Von daher ist das Überdeckungsverbot sozusagen die Sicherstellung eines präventiven Arbeitsschutzes.

Weiterführende Hilfestellungen:
Für die Entfernung von Morinol aus Wandverkleidungsfugen existiert ein von den Berufsgenossenschaften anerkanntes Verfahren geringer Exposition. Es ist dies das Verfahren "BT 20 - Ausbau von asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol)" der  DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) und wird in der Praxis häufig angewandt.