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Ist die Benutzung von Quarzsand zur Reinigung von Oberflächen (Sandstrahlen) noch erlaubt?

KomNet Dialog 4569

Stand: 10.05.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Ersatzstoffe, Ersatzverfahren

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Frage:

Ist die Benutzung von Quarzsand zur Reinigung von Oberflächen (Sandstrahlen) noch erlaubt? Gibt es Einschränkungen für solche Arbeiten im öffentlichen Bereich?

Antwort:

In der berufsgenossenschaftlichen Regel "DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln" ist im Kapitel 2.24 -Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)- aufgeführt, dass Strahlmittel nicht mehr als 2 vom Hundert ihres Gewichts an freier kristalliner Kieselsäure enthalten dürfen. Als freie kristalline Kieselsäure werden die kristallinen SiO2-Modifikationen Quarz, Cristobalit und Tridymit bezeichnet.

Da Quarzsand in der Regel diesen Anteil überschreitet, ist demnach der Einsatz des früher oft gebräuchlichen Quarzsandes als Strahlmittel heute grundsätzlich verboten.

Grund ist die Gesundheitsgefahr durch den siliziumhaltigen Staub, der bis zur Lungenkrankheit Silikose führen kann.

In der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 906 werden "Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliziumdioxid ausgesetzt sind" als krebserzeugend eingestuft. Je nach gestrahlten Bauteilen können auch andere gefährliche Stoffe an den entsprechenden Arbeitsplätzen freigesetzt werden wie z.B. Schwermetalle.


Lediglich in Sonderfällen und nach vorheriger Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Arbeitsschutzverwaltung kann Quarzsand noch zur Behandlung von Betonuntergründen eingesetzt werden. Dann sind jedoch strikte Auflagen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz zu beachten.


Siehe auch BGIA-Report 8/2006 "Quarzexpositionen am Arbeitsplatz", spez. Nr. 6.1.14 "Strahlmittel" und Nr. 7.3.10.10 "Strahlarbeiten" .