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Sie bereits die Möglichkeit einer Substitution (sh. §6, Abs. 1, 4.).Anhand dieser Gefahrenkategorien müssen Sie dann Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die Grundpflichten (§ 7) und die in Abschnitt 4 im § 8 GefStoffV beschriebenen allgemeinen Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen.Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen (§ 9) sind zu ergreifen, wenn die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 8 nicht ausreichend ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42221
In Abschnitt 9 eines Sicherheitsdatenblattes sind die relevanten empirischen Daten zu dem Stoff oder Gemisch zu beschreiben. Die Angaben in diesem Abschnitt müssen mit den in der Registrierung und/oder in dem eventuell erforderlichen Stoffsicherheitsbericht gemachten Angaben sowie mit der Einstufung des Stoffs oder des Gemischs übereinstimmen. Die in unter Nr. 9.1 aufgelisteten Eigenschaften ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält in ihrem Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" Vorschriften für die sichere Ausübung von Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Daraus folgt, dass eine reine Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen nicht von der Gefahrstoffverordnung erfasst ist. Die diesbezüglich greifenden Regelungen für den Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten vor den rauchenden Beschä ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 5593
Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein. ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43541
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert das zusätzliche Ergreifen der Schutzmaßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen", wenn die dortigen Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind und bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 5759
Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
) ist bei der Abgabe keine Sachkunde erforderlich. Aber nach § 9 ChemVerbotsV ist eine Identitätsfeststellung bei der Abgabe von ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen verlangt.Eine spezielle Sachkunde für den Umgang ist hier nicht bekannt. ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048
Die Forderung des § 16e ChemG richtet sich an Hersteller oder Einführer, die bestimmte genau definierte Gemische in (den) Verkehr bringen, die für den Verbraucher bestimmt sind. Soweit Gemische ausschließlich für den Export bestimmt sind, sind diese Gemische nicht für einen Verbraucher innerhalb des Geltungsbereiches des ChemG bestimmt. Insofern ist eine Mitteilung an das BfR nicht erforderlich. ...
Stand: 04.06.2012
Dialog: 16340
anhand der höchsten Konzentration abgeleitet werden. Bei einem Prozentbereich von 10 bis 90% entspricht dies nicht mehr der Absicht der Verordnung und versetzt Sie als Anwender sicherlich nicht in die Lage, problemlos die Gefahren abzuschätzen, die beim Umgang von dem Gemisch ausgehen. Denn diese sind bei 90%-iger Zitronensäure selbstverständlich andere als bei 10%iger. Im Abschnitt 9 des SDB steht ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Die Antwort zu Ihrer Frage findet sich im Artikel 2 (6) der Verordnung (EU) 453/2010 der Kommission: Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden und die in Übereinstimmung mit Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
einer Substitution nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4,3.eine Begründung für einen Verzicht auf eine technisch mögliche Substitution, sofern Schutzmaßnahmen nach § 9 oder § 10 zu ergreifen sind,4.die durchzuführenden Schutzmaßnahmen einschließlich derer, die wegen der Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwerts oder bei Tätigkeiten im Bereich mittleren Risikos zusätzlich ergriffen wurden, sowie der geplanten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Um in Erfahrung zu bringen, ob ein Stoff flüchtig ist, finden Sie idealerweise die Verdunstungszahl im Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblattes des Stoffes oder Gemisches. Dabei gilt:Leichtflüchtige Lösemittel haben eine Verdunstungszahl VD 50(s.a. https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/gisbau; hier finden Sie auch einen Link zu Literaturangaben für Verdunstungszahlen ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42444
Unter dem Abschnitt 5 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" werden - abhängig von der Menge - zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern genannt. Unter dem Abschnitt 5.1 finden sich auch Informationen zur Kennzeichnung:"(...)(9) In Arbeitsbereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen sind das Verwenden von offenem Feuer und offenem Licht ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (hier Chrom-VI-Verbindungen) sind neben den §§ 8 und 9 auch die folgenden ergänzenden Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Gefahrstoffverordnung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen (Auszug): -Einhaltung ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 3470
Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Konkretisiert we ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe besteht, dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen werden. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten [§ 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), § 9 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 12453
die Einstufung des gesamten Gemisches entsprechend Abschnitt 2.2 des SDB zugrunde zu legen. Wie oben bereits erwähnt, ist dies an bestimmte Bedingungen gebunden. Bei der Gefährdungsbeurteilung entbindet dies zudem nicht davon, die anderen Abschnitte des SDBs auf relevante Informationen hin zu überprüfen. Beispielsweise Abschnitt 7 "Handhabung und Lagerung", sowie die Abschnitte 8, 9 und 11. Beispielsweise ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42753
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 43704
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760