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Ist über einer Entnickelungsanlage (cyanidisch) eine Absaugung erforderlich?

KomNet Dialog 5759

Stand: 17.11.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Ist über einer Entnickelungsanlage (cyanidisch) eine Absaugung erforderlich?

Antwort:

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert das zusätzliche Ergreifen der Schutzmaßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen", wenn die dortigen Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind und bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen".


"(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe in einem geschlossenen System hergestellt und verwendet werden, wenn

1. die Substitution der Gefahrstoffe nach § 7 Absatz 3 durch solche Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse oder Verfahren, die bei ihrer Verwendung nicht oder weniger gefährlich für die Gesundheit und Sicherheit sind, technisch nicht möglich ist und

2. eine erhöhte Gefährdung der Beschäftigten durch inhalative Exposition gegenüber diesen Gefahrstoffen besteht." (§ 9 Absatz 2)


Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der GefStoffV muss geklärt werden, ob eine technische Lüftung der Räumlichkeiten ausreichend oder aber eine Absaugeinrichtung nötig ist. Nähere Informationen hierzu bietet die u. a. die Berufsgenossenschaft Holz und Metall auf der Seite "Gefahrstoffe" an.


Hinweis:

Auf die Schutzleitfäden für häufige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in chemischen Betrieben weisen wir hin.