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der Zutritt durch wirksame Kontrollen auf einen festbegrenzten Personenkreis beschränkt ist (BGH, Urteil vom 04.03.2004 - NJW 2004, 1965; Hentschel, a.a.O., § 1 StVO Rz. 16; Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 1 StVO Rz. 19; Hünnekens/Schulte, BB 1997, 533, 534 f. m.w.N.)."Bei Fahrzeugen (LKW´s), die von Arbeitnehmern auf dem nicht öffentlichem Betriebsgelände bewegt werden, handelt es sich um Arbeitsmittel ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 24718
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auch weiterhin neben den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), dass berufsgenossenschaftliche Regelwerk herangezogen werden. Bei der Erstellung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Der Nachweis der Befähigung gilt als erbracht, wenn die Personen einen Befähigungsnachweis ...
Stand: 24.06.2015
Dialog: 24134
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Kraftstoffbehältern.Damit trifft auch auf diese Behälter Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR (5-Jahresfrist für Kunststoffbehälter) nicht unmittelbar zu.Aber: Diese Behälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Das bedeutet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Prüffristen für Arbeitsmittel festgelegt werden. Dabei sind Herstellerangaben und Regeln der Technik zu berücksichtigen ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
) und orangefarbene Kennzeichnung des ADR nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO entsprechen, dürfen, sofern die Transportkette eine See- oder Luftbeförderung einschließt, unter folgenden Bedingungen befördert werden: a) die Versandstücke müssen, sofern ihre Kennzeichnungen und Gefahrzettel nicht dem ADR entsprechen, mit Kennzeichnungen ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
ergeben sich aus dem Absatz 5.4.1.1.1 b) ADR - Angaben im Beförderungspapier. Unter Querverweis zum Unterabsatz 3.1.2.8.1.1 ADR ist die technische Benennung eines Stoffes/Gegenstand, welche als anerkannnte chemische Benennung, gegebenenfalls anerkannte biologische Benennung oder eine andere Benennung, die üblicherweise in wissenschaftlichen und technischen Handbücher, Texten etc. verwendet ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
" und speziell zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt.Nach Punkt 2.6 zu § 1 Abs. 1 "Fahrzeuge als Arbeitsmittel" der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitverordnung (LV 35) gehören alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, zu den Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV. Welche ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 6539
der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 42349
- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmenge gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Dies findet somit z. B. bei Tankfahrzeugen keine Anwendung. Nach der Ausnahme 31 (S) "Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen" der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) müssen die nach § 14 Abs. 4 und 5 GGVSEB zuständigen Personen (amtlich anerkannte Sachverständige) nicht im Besitz ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Ihr Arbeitgeber trägt also grundsätzlich für die bereitgestellten Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und für erforderliche Maßnahmen bei Nutzung von Radladern durch Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Werden Beschäftigte in fremden Betrieben tätig, muss auch für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
Nein. Eine generelle Pflicht zum Tragen von Kopfschutz (Schutzhelme) besteht für Gabelstaplerfahrer nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob für den Gabelstaplerfahrer im Rahmen seiner Tätigkeit Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc. bestehen. Sind technische und organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 16237
Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen für eine den Arbeitsschutzanforderungen genügende Instandsetzung im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i. V. m dem § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen.Nach Nr. 3.2 Absatz 4 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1112 "Instandhaltung" dürfen Instandhaltungsarbeiten nur ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 13336
Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt für alle Arten von Flurförderzeugen mit Anhängern (§ 1). Da es sich bei dem Flurförderzeug um ein Arbeitsmittel handelt, ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihrem Anhang, insbesondere die Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten", einzuhalten.Die Durchführungsanweisung zu § 7 ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
Für gefährliche Güter der UN Nummern 2814 und 2900 ist ein Beförderungspapier generell immer erforderlich. Siehe hierzu auch die SV 318 im Abschnitt 3.3.1 des ADR."SV 318: Für Zwecke der Dokumentation ist die offizielle Benennung für die Beförderung durch die technische Benennung zu ergänzen (siehe Unterabschnitt 3.1.2.8). Wenn die zu befördernden ansteckungsgefährlichen Stoffe nicht bekannt ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 18824
Die Konstruktion der Fahrzeugaufbauten unterliegt keiner gesetzlichen Bestimmung, sondern nur einer technischen Norm.• Fahrzeuge vor April 2002. Keine Konstruktionsnorm• Fahrzeuge nach April 2002. Norm DIN EN 12642 (>3,5t) www.beuth.deDie folgenden Belastungswerte müssen gemäß der DIN EN 12642 als Prüfkriterium ohne bleibende Verformung erreicht werden:Stirnwand 40% der Nutzlast, max. 5000 daN ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15757