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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Gabelstaplerfahrer prinzipiell Schutzhelme tragen?

KomNet Dialog 16237

Stand: 04.04.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Müssen Gabelstaplerfahrer prinzipiell Schutzhelme tragen?

Antwort:

Nein. Eine generelle Pflicht zum Tragen von Kopfschutz (Schutzhelme) besteht für Gabelstaplerfahrer nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob für den Gabelstaplerfahrer im Rahmen seiner Tätigkeit Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc. bestehen. Sind technische und organisatorische Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung ausgeschöpft, kommt Kopfschutz als persönliche Schutzausrüstung in Betracht.


Bei der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.


Weitere Informationen zur Benutzung von Kopfschutz sind der DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" zu entnehmen.