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über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Grundlage für die Bestellung von "beauftragten Personen" sowie "sonstigen verantwortlichen Personen" ergibt sich aus dem § 9 (2) "Handeln für einen anderen" Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24445
Euro geahndet werden.Ordnungswidrigkeiten gegen § 130 OWiG können, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.Die Geldbußen für die beauftragten Personen, die sich aus Polizeikontrollen ergeben, sind der Anlage 7 der RSEB zu entnehmen.zu 3.Die Ordnungsgelder können durch eine geeignete Pflichtenübertragung abgesichert werdenzu 4 ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
Für die Beseitigung außen anhaftender gefährlicher Füllgutreste bei Tanks werden in der "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" sowohl der Befüller wie auch weitere Personen als verantwortlich für das Vermeiden ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170
vor, „wenn dabei gefährliche Güter für den Wechsel der Beförderungsart oder des Beförderungsmittels (Umschlag) oder aus sonstigen transportbedingten Gründen zeitweilig abgestellt werden“.Den „zeitweiligen Aufenthalten im Verlauf der Beförderung“ können zugeordnet werden– das Halten und Parken;– das Abstellen von Fahrzeugen aus Gründen der Überwachung;– das zeitweilige Abstellen von gefährlichen Gütern ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
die Freistellungen nach Kapitel 1.1.3.6 ADR in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u.a. auf die Kennzeichnung mit einer Orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, Schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Ja, auch in dem von Ihnen geschilderten Fall ist der Schlüssel abzuziehen. In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist hierzu folgendes nachzulesen:"7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42472
von Beschäftigten ausgeführt werden, die dafür geeignet und vom Arbeitgeber hierzu beauftragt sind. Sie müssen durch ihre berufliche Ausbildung oder Fortbildung über die notwendigen Sachkenntnisse zur Durchführung des Instandhaltungsauftrages verfügen.Ebenso bestimmt § 10 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", dass Instandhaltungsarbeiten an Flurförderzeugen nur durch fachkundige Personen vorgenommen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 13336
, die sich aus dem ADR ergeben erfüllt werden. Welche das im einzelnen sind, steht im Absatz 1.1.3.6.2. Die Beschäftigten sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Sobald die Voraussetzungen für die Freistellungen nicht mehr erfüllt sind, sind alle Vorschriften des ADR anzuwenden. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich zu bestellen und beauftragte Personen zu schulen. Nähere Informationen erhalten ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
dürfen nur vom Hersteller oder durch von ihm beauftragte Personen vorgenommen werden. Dabei ist unbedingt sicherzustellen, dass der Zurrgurt seine ursprünglichen Leistungseigenschaften beibehält.[...]" ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955
oder Aushilfen, Neulinge oder langjährig Beschäftigte, wer Mitgänger-Flurförderzeuge steuert, trägt Verantwortung für sich selbst und für andere. Deshalb dürfen für diesen Job auch nur Personen beauftragt werden, die körperlich, geistig und charakterlich geeignet, 18 Jahre alt, gründlich in die Handhabung eingewiesen und unterwiesen worden sind.1“Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 43979
Es müssen alle im Unternehmen anfallenden gefährlichen Güter angegeben werden. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) macht diesbezüglich keine Unterscheidung, ob gefährliche Abfälle oder sonstige Stoffe/Gegenstände vorliegen."§ 2 GGBefG „Begriffsbestimmungen“ (1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15391
müssen im jeweiligen Einzelfall vor Ort festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Führer der Flurförderzeuge entsprechend unterwiesen (§ 5 DGUV Vorschrift 68 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung) und vom Arbeitgeber beauftragt sind (§ 7 DGUV Vorschrift 68).Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
und Einrichtungen für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung vorhanden sind c) und nicht z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. In der Praxis hat sich bewährt, dass bei Beladungsvorgängen der Fahrer/-in die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
der Praxis hat sich bewährt, dass ein Fahrzeug beladen wird, der Fahrzeugführer die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern die Ladungssicherung in Ordnung ist, erhält der Fahrzeugführer dann die Frachtpapiere (Vier-Augen-Prinzip) und kann seine Fahrt beginnen. Die Dokumentation mittels ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 2582
den § 22 StVO verstoßen.Zusammenfassend gesagt, eine Ahndung aufgrund von § 22 StVO ist gegenüber dem Fahrzeugführer nur möglich, wenn dieser eine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung gehabt hätte.Übernimmt der Fahrzeugführer aber z.B. eine verplomte Wechselbrücke und hat keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung, dann kann sich seine Verantwortung aus § 23 "Sonstige ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
werden, sind die Druckminderer und sonstige Armaturen von den Flaschenventilen abzuschrauben. Alle Flaschenventile sind durch Aufschrauben von Flaschenkappen vor Beschädigung zu schützen, mit Ausnahme derjenigen Flaschen, bei denen der Schutz der Ventile durch einen ständig angebrachten Flaschenkragen erfolgt.b) Die einzelnen Teile einer Ladung mit gefährlichen Gütern müssen auf dem Fahrzeug so verstaut oder durch geeignete ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Sollten Ihnen als Verlader offensichtliche Mängel an dem zu beladenen oder bereits vorgeladenen Fahrzeug, wie z.B abgefahrene Reifen, defekte Bremsen o.ä Mängel, auffallen, die die Verkehrssicherheit gefährden, ist eine Beladung aus unserer Sicht abzulehnen. In diesen Fall sollte der Spediteur umgehend angerufen und auf den Mangel hingewiesen werden. Hierzu kann eine schriftliche Notiz sinnvoll se ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 12210
)– eine entsprechende Feuerlöschausrüstung nach Abschnitt 8.1.4– sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung nach Abschnitt 8.1.5 wie z.B.Die folgende Ausrüstung muss sich an Bord der Beförderungseinheit befinden:– ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der höchsten Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen;– zwei selbststehende Warnzeichen ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
, die mit der Ladungssicherung zu tun haben. An jeden Arbeitsplatz gehört der „richtige“ Mitarbeiter mit der „richtigen“ Qualifikation. Qualifikationsmängel sind durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen zu beheben." Bei dem Lehrgang für verantwortliche Personen handelt es sich um eine Schulung zur Mitarbeiterqualifizierung. Die jährliche Unterweisung zum Thema Ladungssicherung ergibt sich aus dem § 12 ArbSchG in Verbindung ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;4.Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;5.individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;6.spezielle Gefahren für besonders ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471