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Wie müsssen wir uns verhalten, wenn ein LKW einer Spedition in verkehrsunsicherem Zustand auf unser Werksgelände kommt, um Waren zu (ent-)laden?

KomNet Dialog 12210

Stand: 19.10.2018

Kategorie: Sicherer Transport > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (3.6) > Sonstige Fragen

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Frage:

In unserem Betrieb ist die Frage aufgekommen, wie wir uns verhalten sollen, wenn ein LKW einer Spedition z. B. mit abgefahrenen Reifen oder anderen Fahrzeugmängeln auf unser Werksgelände kommt, um Waren zu (ent-)laden. Welche Rechte und Pflichten haben wir in dieser Situation? Tragen unsere Mitarbeiter (Staplerfahrer) eine Mitschuld, wenn der LKW das Gelände verlässt und es außerhalb zu einem Unfall kommt? Dürfen wir den LKW auf unserem Gelände festhalten, bis die Mängel behoben sind? Macht es Sinn, bei Widerstand des LKW-Fahrers (z.B. "Begründung": Zeitmangel oder sonstige Uneinsichtigkeit) die Polizei zu verständigen?

Antwort:

Sollten Ihnen als Verlader offensichtliche Mängel an dem zu beladenen oder bereits vorgeladenen Fahrzeug, wie z.B abgefahrene Reifen, defekte Bremsen o.ä Mängel, auffallen, die die Verkehrssicherheit gefährden, ist eine Beladung aus unserer Sicht abzulehnen. In diesen Fall sollte der Spediteur umgehend angerufen und auf den Mangel hingewiesen werden. Hierzu kann eine schriftliche Notiz sinnvoll sein.


Sollte der Spediteur nicht für Abhilfe sorgen, kann ggf. die Polizei informiert werden. Sollte der Fahrer nicht einsichtig sein und das Gelände einfach verlassen, melden Sie das Fahrzeug der zuständigen Polizeidienststelle.


Ein Festhalten des Fahrzeuges dürfte rechtlich sicherlich ein Problem sein. Sie können das Fahrzeug von Ihrem Gelände verweisen (Hausrecht) und die Be- und Entladung verweigern. Für etwaige Streitfälle sollten alle Schritte aufgezeichnet werden. Ggf. kann auch eine Bilddokumentation des Fahrzeuges angefertigt werden.