Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Rechtssicherheit gibt es für Verlader von LKWs bei der Übergabe des beladenen Fahrzeugs an den Fahrer?

KomNet Dialog 2582

Stand: 31.01.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (3.6) > Rechts- und Auslegungsfragen (3.)

Favorit

Frage:

Welche Rechtssicherheit gibt es für Verlader von LKWs bei der Übergabe des beladenen Fahrzeugs an den Fahrer? Übernahmebestätigung mit der Aussage das Ladung ordnungsgemäß verladen wurde, die vom Fahrer zu unterschreiben ist? Digitalfotos der übergebenen Ladung auf dem LKW? Oder?

Antwort:

Der Umfang der Verantwortung für die Ladungssicherung hängt von der Vertragsgestaltung und dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Übernahmebestätigung mit der Aussage, dass die Ladung ordnungsgemäß verladen wurde (mit Unterschrift des Fahrzeugführers) ist nicht geeignet, den Verlader von seiner öffentlich-rechtlichen Verantwortung freizustellen. Der Verlader muss das Verladen des Ladegutes zumindest stichprobenartig kontrollieren. Ist etwa das Fahrzeug für die Ladung ungeeignet oder fehlen Hilfsmittel für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung, darf das Gut nicht Verladen werden. Das gilt auch, wenn z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. Vertragliche Regelungen, die den Fahrzeugführer allein für die Ladungssicherung verantwortlich machen, sind unwirksam.

In der Praxis hat sich bewährt, dass ein Fahrzeug beladen wird, der Fahrzeugführer die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern die Ladungssicherung in Ordnung ist, erhält der Fahrzeugführer dann die Frachtpapiere (Vier-Augen-Prinzip) und kann seine Fahrt beginnen. Die Dokumentation mittels Digitalkamera ist für die Beweisführung (z. B nach einem Unfall) der tatsächlich durchgeführten Ladungssicherung durchaus sinnvoll. Ansonsten kann leicht die Situation entstehen, dass Aussage gegen Aussage steht.