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Werden chemische Abfälle, welche durch einen Entsorger (Fremdbetrieb) abgeholt werden, der Gesamtmenge des betrieblich in den Verkehr gebrachten Gefahrguts zugerechnet?

KomNet Dialog 15391

Stand: 04.04.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Werden chemische Abfälle (Altsäuren, Reste aus der Neutralisation etc.) , welche durch einen Entsorger (Fremdbetrieb) abgeholt werden, der Gesamtmenge des betrieblich in den Verkehr gebrachten Gefahrguts zugerechnet und müssen diese im Bericht des Gefahrgutbeauftragten erscheinen?

Antwort:

Es müssen alle im Unternehmen anfallenden gefährlichen Güter angegeben werden. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) macht diesbezüglich keine Unterscheidung, ob gefährliche Abfälle oder sonstige Stoffe/Gegenstände vorliegen.


"§ 2 GGBefG „Begriffsbestimmungen“

(1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können."