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Wie sollte eine Last auf einem Flurförderzeug gesichert werden?
KomNet Dialog 5101
Stand: 10.05.2019
Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler
Frage:
Muss eine Last auf einem Flurförderfahrzeug beim Be- und Entladen gesichert werden? Wie sollte die Sicherung vorgenommen werden?
Antwort:
Anforderungen und Erläuterungen an die Nutzung von Flurförderzeugen und den Lastentransport enthält die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".
Zur Ladungssicherung sind folgende grundsätzlichen Anforderungen genannt:
"§ 11 Beladung
(1) Flurförderzeuge und ihre Anhänger dürfen nicht überlastet werden.
(2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.
(3) Flurförderzeuge dürfen für den Transport von Kleinteilen, die auf den Fahrer herabfallen können, nur benutzt werden, wenn sie mit einem Lastschutzgitter ausgerüstet sind.
§ 12 Fahren
(1) Flurförderzeuge dürfen nur verfahren werden, wenn der Fahrer ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat oder eingewiesen wird."
Die konkret nötigen Maßnahmen zur Ladungssicherung müssen im jeweiligen Einzelfall vor Ort festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Führer der Flurförderzeuge entsprechend unterwiesen (§ 5 DGUV Vorschrift 68 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung) und vom Arbeitgeber beauftragt sind (§ 7 DGUV Vorschrift 68).
Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, mit der mögliche Gefährdungen ermittelt und die nötigen Maßnahmen festgelegt werden.
Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.