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Sowohl für den Straßen- als auch den innerbetrieblichen Transport gilt: die Ladung ist zu sichern!Die Vorschriften für den Straßentransport finden Sie wie folgt:Neben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31 (2) gelten die Gefahrgutvorschriften, wie z. B. die Nummer 7.5.7.1 ADR. Die Gefahrgutvorschriften finden Sie unter www.tes.bam.de.Die ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4830
von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt. Wird mit dem Gabelstapler öffentlicher Verkehrsraum befahren, so gelten zusätzlich das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Fahrerlaubnisverordnung.Welche umfangreichen Anforderungen hinsichtlich des Betr ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 7781
Grundsätzlich ist jede Art von Ladung auf Fahrzeugen nach den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verkehrssicher zu verstauen. In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift heißt es u.a.: "Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung, als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2683
sind. 4.9.3 Werden wiederkehrende Arbeiten durchgeführt, müssen Einrichtungen ständig vorhanden sein, von denen aus ein sicheres Arbeiten möglich ist. Wiederkehrend sind z.B. Arbeiten, die sich aus festgelegten Wartungsintervallen ergeben. Ständig vorhandene Einrichtungen sind z.B. ortsbewegliche oder ortsfeste Arbeitsbühnen. 4.9.4 Die Länge der Arbeitsbühnen für wiederkehrende Arbeiten muss mindestens ...
Stand: 23.02.2015
Dialog: 23181
:"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42382
Bei der Ladungssicherung sind sowohl vertragsrechtliche (z.B. des Handelsgesetzbuches - HGB) als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. StVZO, StVO, Arbeitsschutzgesetz) zu betrachten.Der Begriff "Versender" ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht (§§ 453ff HGB).Öffentlich-rechtlich sind die verantwortlichen Personen im Wesentlichen der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer und jede Person, die ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
ist zu dokumentieren (siehe Muster in Anhang 8). Durch sie verfügt der Betrieb über Mitarbeiter, die sich mit der Be- und Entladung und der Ladungssicherung auskennen. Diese qualifizierten Mitarbeiter tragen zum sicheren Arbeiten bei, da sie in der Lage sind, die einschlägigen Gefahren zu erkennen. Darüber hinaus hat der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter allen Mitarbeitern zu sorgen ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
Da es sich um eine volljährige Person handelt, sind arbeits- und versicherungsrechtlich die gleichen Regelungen anzuwenden, wie bei den übrigen Beschäftigten im Betrieb. Hierbei ist es unerheblich, ob die Beschäftigung nur in den Sommerferien und ggf. als geringfügige Beschäftigung erfolgt.Arbeitsschutzrechlich ist der Sohn wie jeder neue Beschäftigte im Betrieb vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
zum sicheren Arbeiten bei, da sie in der Lage sind, die einschlägigen Gefahren zu erkennen. Darüber hinaus hat der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter allen Mitarbeitern zu sorgen, die mit der Ladungssicherung zu tun haben. An jeden Arbeitsplatz gehört der „richtige“ Mitarbeiter mit der „richtigen“ Qualifikation. Qualifikationsmängel sind durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 43195
zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Diese Kenntnisse sind den Beschäftigten zu vermitteln. Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung."In § 6 Absatz 1 ist noch folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. Dabei ist Anhang 1 zu beachten. Die Verwendung der Arbeitsmittel ist so zu gestalten und zu organisieren, dass Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
). Durch sie verfügt der Betrieb über Mitarbeiter, die sich mit der Be- und Entladung und der Ladungssicherung auskennen.Diese qualifizierten Mitarbeiter tragen zum sicheren Arbeiten bei, da sie in der Lage sind, die einschlägigen Gefahren zu erkennen.Darüber hinaus hat der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter allen Mitarbeitern zu sorgen, die mit der Ladungssicherung zu tun haben"Dies trifft ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Das Verhalten im Straßenverkehr regelt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Beschäftigte beschäftigt, ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" als spezielle Rechtsnorm zu nennen.Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
1. GrundsätzlichesDie arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) aber auch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk verpflichten den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Bei ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
Teil 1 -Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge.In der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge stehtin § 37 "(4) Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist." und in § 44 "(3 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
, die einen sicheren Transport gewährleisten, z. B.:- Sollen auf Fahrtreppen und Fahrsteigen Transporteinrichtungen, z. B. Kofferkulis, Einkaufswagen oder Gepäckwagen befördert werden, hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass Fahrsteige und Transporteinrichtungen aufeinander abgestimmt und besondere Maßnahmen für den sicheren Betrieb festgelegt werden, z. B. das selbsttätige Feststellen der Transporteinrichtungen ...
Stand: 26.04.2018
Dialog: 42271
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u. a. den "Stand der Technik" berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in Technischen Regeln und ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
nach 1.1.3.1.Hinweis:Weitere Informationen bieten die Broschüren "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" des Landes Rheinland-Pfalz sowie "Sichere Beförderung gefährlicher Güter in kleinen Mengen auf der Straße" des Freistaates Sachsen.. ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
. Dazu gehört einmal, dass der Gabelstapler mit einer Anhängekupplung ausgerüstet ist, von der sich der Anhänger nicht unbeabsichtigt lösen kann. Ferner muss der Gabelstapler in der Lage sein, die Anhängelast sicher abzubremsen. Die Anhängelast besteht aus dem Gewicht des Anhängers und der Ladung.Der § 24 DGUV Vorschrift 68 bestimmt z. B. für Flurförderzeuge zum Verfahren von Anhängern konkret ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385