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Wo steht geschrieben, dass bei Arbeiten mit Hochregal-Staplern eine Abseilübung durchgeführt werden muss?

KomNet Dialog 22495

Stand: 24.09.2021

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Wo steht geschrieben, dass bei Arbeiten mit Hochregal-Staplern eine Abseilübung durchgeführt werden muss? Und: Ist es vorgeschrieben, dass Hochregalstapler werksseitig mit einer Abseilvorrichtung ausgestattet sein müssen? Muss diese nachgerüstet werden, wenn es sich um ältere Modelle handelt?

Antwort:

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u. a. den "Stand der Technik" berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in Technischen Regeln und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften konkretisiert. Für Hochregalstapler ist insbesondere die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" (bisher: BGV D 27) relevant. Weiterhin ist die Betriebsanleitung des Herstellers heranzuziehen.


Ob beim Betrieb mit den Hochregalstaplern regelmäßige Abseilübungen erforderlich sind, muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. In diesem Fall weisen wir auf die DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher BGR/GUV-R 199) hin. In der Regel werden jährliche Abseilübungen durchgeführt, wenn der Fahrerplatz bei den Hochregalstaplern mehr als 3 m angehoben werden kann.


Hochregalstapler (Flurförderzeuge) sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die grundlegenden Schutzmaßnahmen werden im § 6 BetrSichV geregelt. D. h., dass die Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln nach Anhang 1 Punkt 1 BetrSichV eingehalten werden müssen. Für die Beschaffenheit der Stapler ist der Hersteller verantwortlich. Die Übereinstimmung des Hochregalstaplers mit der EU-Maschinenrichtlinie wird vom Hersteller bzw. Importeur durch

- ein am Stapler angebrachtes CE-Zeichen und

- eine mitgelieferte EG-Konformitätsbescheinigung

bestätigt.


Weitere Informationen enthält die DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (bisher BGI 545).


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten.