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KomNet-Wissensdatenbank

Darf ein Unternehmer seinen volljährigen Sohn in den Sommerferien in seinem Betrieb Gabelstapler fahren lassen?

KomNet Dialog 14129

Stand: 20.07.2022

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Ein Unternehmer beschäftigt seinen Sohn (22 Jahre) in den Sommerferien in seinem Betrieb. Der Sohn hat keinen Staplerschein. Darf er auf dem Gelände seines Vaters den Stapler fahren?

Antwort:

Da es sich um eine volljährige Person handelt, sind arbeits- und versicherungsrechtlich die gleichen Regelungen anzuwenden, wie bei den übrigen Beschäftigten im Betrieb. Hierbei ist es unerheblich, ob die Beschäftigung nur in den Sommerferien und ggf. als geringfügige Beschäftigung erfolgt.


Arbeitsschutzrechlich ist der Sohn wie jeder neue Beschäftigte im Betrieb vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Insbesondere hinsichtlich der Betriebsabläufe, der Tätigkeiten, der möglichen Gefahren, der betrieblichen Gefahrenabwehr und zum sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes (Flucht- und Rettungsplan).


Speziell bei Tätigkeiten mit Flurförderzeugen (Gabelstapler) sind weitergehende Anforderungen an den Fahrer zu stellen. Dies dient dem Eigenschutz des Fahrers, aber auch dem Schutz der übrigen Beschäftigten. Der Arbeitgeber darf Beschäftigte mit der Benutzung von Flurförderzeugen nur beauftragen, wenn diese geeignet und ausgebildet (befähigt) wurden und dies mit einer Prüfung belegt haben. Eine alleinige gerätespezifische Einweisung zum Flurförderzeug reicht nicht aus.


Auf die DGUV Information 208-004 - Gabelstapler weisen wir hin.