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Müssen wir einen Verlademeister ausbilden lassen, wenn wir selbst LKWs beladen, oder reicht eine jährliche Unterweisung der Beschäftigten über Ladungssicherung aus?

KomNet Dialog 43195

Stand: 22.10.2026

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Müssen wir einen Verlademeister ausbilden lassen, wenn wir selbst LKWs beladen, oder reicht eine jährliche Unterweisung der Beschäftigten über Ladungssicherung aus?

Antwort:

Eine gesetzliche Verpflichtung, eine Person zum „Verlademeister“ ausbilden zu lassen, besteht in dieser Form nicht. Der Arbeitgeber muss jedoch eine geeignete betriebliche Organisation für die Verladung und Ladungssicherung sicherstellen und dafür sorgen, dass die mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten ausreichend qualifiziert sind.

Nach § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss die Ladung so verstaut und gesichert werden, dass sie insbesondere bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Beschäftigte sind nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) entsprechend ihrer Tätigkeit zu unterweisen. Die Unterweisung zur Ladungssicherung ist regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen und zu dokumentieren.

Darüber hinaus sieht die VDI 2700 Blatt 5 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Qualitätsmanagement-Systeme“ für Beschäftigte, die mit Ladungssicherungsaufgaben oder deren Kontrolle betraut sind, mindestens einmal alle drei Jahre eine entsprechende Schulung vor. Dabei werden insbesondere die rechtlichen und physikalischen Grundlagen, Eigenschaften der Ladung, Möglichkeiten der Ladungssicherung sowie deren praktische Durchführung vermittelt.

Eine solche Schulung muss nicht zwingend durch einen externen Anbieter durchgeführt werden. Nach den Informationen der BG ETEM kann sie beispielsweise durch einen entsprechend fachkundigen Leiter der Ladearbeiten erfolgen.

Je nach Größe und Organisation des Unternehmens kann es sinnvoll sein, eine fachkundige Person als Verantwortlichen bzw. Leiter der Ladearbeiten zu benennen und deren Aufgaben eindeutig festzulegen. Entscheidend ist somit nicht die Bezeichnung „Verlademeister“, sondern eine geeignete Organisation sowie die erforderliche Qualifikation, Unterweisung und regelmäßige Schulung der mit der Ladungssicherung betrauten Beschäftigten.

Weitere Informationen hierzu bietet die BG ETEM.