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Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 30268
Durchführungsanweisungen ausgenommen. Die DGUV Vorschrift 54 gilt für die genannten Hubwinden.In § 2 DGUV Vorschrift 54 heißt es:Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen 1. Seile ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 43117
dadurch gekennzeichnet, dass sie1. zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und2. Lasten selbst aufnehmen und absetzen können."Diese beiden Punkte treffen hier auch zuund zusätzlich besagt Absatz 3:"Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung, die die Last oder das Lastaufnahmemittel höher als bodenfrei heben können, im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich zu Absatz 1dadurch ...
Stand: 30.12.2020
Dialog: 43328
müssen. Bei unverpackten Gegenständen ist die Kennzeichnung auf dem Gegenstand, seinem Schlitten oder seiner Handhabungs-, Lagerungs- oder Abschusseinrichtung anzubringen.Nach Absatz 5.2.2.1.1 ist " Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist."Nach Absatz ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
Nach § 2 Absatz 1 DGUV Vorschrift 52 "Krane" sind Krane Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.In Kapitel 2.8 DGUV Regel 100-500 Punkt 2 Nummer 5 werden Tragmittel folgendermaßen definiert:"Tragmittel sind mit dem Hebezeug dauernd verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten.Zu ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 42875
Ja dies ist möglich.In der Tabelle A des Kapitel 3.2 des ADR findet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter.Der verdichtete Sauerstoff hat die UN-Nummer 1072 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Der flüssige Sauerstoff hat die UN-Nummer 1073 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Unter Abschnitt 7.5.2 finden ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
Nein. Eine generelle Pflicht zum Tragen von Kopfschutz (Schutzhelme) besteht für Gabelstaplerfahrer nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob für den Gabelstaplerfahrer im Rahmen seiner Tätigkeit Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc. bestehen. Sind technische und organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 16237
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
der vom Hersteller angewandten europäischen Norm, hier die EN 12195-2; Herstellungsjahr; Dehnung des Gurtbandes in % bei LC; Warnhinweis „Darf nicht zum Heben verwendet werden!“ Hinweis: In einer Broschüre der BG ETEM zum Thema Ladungssicherung finden Sie unter dem Punkt 4.1 weitere Informationen zu Zurrgurten. ...
Stand: 22.07.2016
Dialog: 27095
undNr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen -Allgemeine Anforderungen–" undTRBS 2111, Teil 1 "Mechanische Gefährdungen –Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln-" Die Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" Folgende, teilweise sehr umfangreiche Broschüren ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
"Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
Flüssigkeit.Ein Gut darf in loser Schüttung in Schüttgut-Containern, Containern oder Fahrzeugen nur befördert werden, wenn entwedera) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben „BK“ beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.3.2 zusätzlich zu den Vorschriften ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
wird. Handelsnamen dürfen dabei nicht benutzt werden. Im Kapitel 3.1 und 3.2 Tabelle A des ADR sind die offiziellen Benennungen für Gefahrgüter darunter auch viele reine chemische Stoffe festgelegt. Bei Verwendung verschiedener Sprachen können nach unserer Auffassung die Synonyme jedoch nicht gleichlauten. So heißt Kalium in Englisch "Potassium" oder Quecksilber "Mercury". ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
Die Bezettelungsvorschriften finden sich in Unterabschnitt 5.2.2.1 des ADR. Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"5.2.2.1.1 Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist.5.2.2.1.2 Statt Gefahrzettel dürfen auch unauslöschbare ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5779
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
Sondervorschriften des Kapitels 3.3 ADR teilweise oder vollständig von den Vorschriften des ADR freigestellt sind. Diese Freistellung gilt, wenn unter der Eintragung der entsprechenden gefährlichen Güter in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 die Sondervorschrift aufgeführt ist.Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich im Einzelfall von der im Gefahrguttransport zuständigen Behörde (in NRW die Dezernate 55 ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
Standsicherheit unter den örtlichen Betriebsbedingungen durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen ist. (5) Abweichend von Absatz 3 dürfen Versicherte nur solche Flurförderzeuge mit höher als bodenfrei angehobener Last verfahren, die der Unternehmer hierfür bestimmt hat. (...)"Hinweis: Bodenfreies Heben ist ein Anheben der Last oder des Lastaufnahmemittels bis 0,50 m über Flur (siehe § 2 Abs. 10 der DGUV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6667
Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt für alle Arten von Flurförderzeugen mit Anhängern (§ 1). Da es sich bei dem Flurförderzeug um ein Arbeitsmittel handelt, ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihrem Anhang, insbesondere die Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten", einzuhalten.Die Durchführungsanweisung zu § 7 ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
einmal alle drei Jahre geschult werden. Dabei werden z. B. physikalische Grundlagen und Möglichkeiten der Ladungssicherung sowie deren praktische Durchführung vermittelt.Diese Schulungsmaßnahme ist zu dokumentieren (siehe Muster in Anhang 8). Durch sie verfügt der Betrieb über Mitarbeiter, die sich mit der Be- und Entladung und der Ladungssicherung auskennen. Diese qualifizierten Mitarbeiter tragen ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 43195