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KomNet-Wissensdatenbank

Muss an einem Gabelstapler ein Traglastdiagramm angebracht sein?

KomNet Dialog 30268

Stand: 10.10.2017

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Muss an einem Gabelstapler ein Traglastdiagramm angebracht sein? Falls ja, in welcher Vorschrift ist diese Anforderung zu finden?

Antwort:

Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes nachzulesen:

"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände anzugeben. Lastaufnahmeeinrichtungen sind so zu kennzeichnen, dass ihre für eine sichere Verwendung grundlegenden Eigenschaften zu erkennen sind. Arbeitsmittel zum Heben von Beschäftigten müssen hierfür geeignet sein sowie deutlich sichtbar mit Hinweisen auf diesen Verwendungszweck gekennzeichnet werden."

In den Praxishilfen "Fahren mit dem Gabelstapler" der VBG ist zudem noch nachzulesen, dass beim Einsatz von Zusatzgeräten ein eigenes Rest-Tragfähigkeitsdiagramm erforderlich ist, das die Eigenlast des Anbaugerätes bei der Lastaufnahme berücksichtigt.