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KomNet-Wissensdatenbank

Muss an einem Gabelstapler ein Traglastdiagramm angebracht sein?

KomNet Dialog 30268

Stand: 13.03.2025

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Muss an einem Gabelstapler ein Traglastdiagramm angebracht sein? Falls ja, in welcher Vorschrift ist diese Anforderung zu finden?

Antwort:

Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:

"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände anzugeben. Lastaufnahmeeinrichtungen sind so zu kennzeichnen, dass ihre für eine sichere Verwendung grundlegenden Eigenschaften zu erkennen sind. Arbeitsmittel zum Heben von Beschäftigten müssen hierfür geeignet sein sowie deutlich sichtbar mit Hinweisen auf diesen Verwendungszweck gekennzeichnet werden."

In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:

"2.1 Schilder und Bilder

[...]

Jeder Gabelstapler mit einem Hubgerüst vor der Vorderachse ist mit einem Tragfähigkeitsschild in Form eines Lastschwerpunkt-Diagramms ausgerüstet (Bild 2-2). Die Zahlen des Diagramms geben an, wie weit der Schwerpunkt einer Last vom senkrechten Teil der Gabeln, dem Gabelrücken, höchstens entfernt sein darf.

[...]"