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Dürfen Chemikalien im Privat-PKW transportiert werden?

KomNet Dialog 11223

Stand: 18.03.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Dürfen Chemikalien im Privat-PKW transportiert werden.

Antwort:

Das ADR sieht im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter verschiedene Arten von Freistellungen vor. Bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen dürfen Chemikalien in privaten Pkw befördert werden. Dazu ist im ADR unter Unterabschnitt 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung folgendes ausgeführt:


"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;"

Absatz 1.1.3.4.1 ADR gilt für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter, die durch gewisse Sondervorschriften des Kapitels 3.3 ADR teilweise oder vollständig von den Vorschriften des ADR freigestellt sind. Diese Freistellung gilt, wenn unter der Eintragung der entsprechenden gefährlichen Güter in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 die Sondervorschrift aufgeführt ist.


Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich im Einzelfall von der im Gefahrguttransport zuständigen Behörde (in NRW die Dezernate 55 der Bezirkregierungen) gezielt beraten zu lassen.