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KomNet-Wissensdatenbank

Gilt der Kranhaken als hängende Last (schwebende Last)?

KomNet Dialog 42875

Stand: 14.10.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Sonstiger innerbetrieblicher Transport

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Frage:

Gilt der Kranhaken als hängende Last (schwebende Last)?

Antwort:

Nach § 2 Absatz 1 DGUV Vorschrift 52 "Krane" sind Krane Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.


In Kapitel 2.8 DGUV Regel 100-500 Punkt 2 Nummer 5 werden Tragmittel folgendermaßen definiert:


"Tragmittel sind mit dem Hebezeug dauernd verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten.

Zu den Tragmitteln gehören z.B. Kranhaken sowie fest eingebaute Greifer, Traversen, Zangen."


Somit ist der Kranhken als Tragmittel und nicht als Last anzusehen.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.