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Darf man flüssigen und gasförmigen Sauerstoff in einem geschlossenen, belüfteten Kastenwagen zusammen transportieren?
KomNet Dialog 43698
Stand: 29.09.2022
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Darf man flüssigen und gasförmigen Sauerstoff in einem geschlossenen, belüfteten Kastenwagen zusammen transportieren? Es werden niemals 1.000 ADR Punkte erreicht, das Fahrzeug hat 3,5 to Gesamtgewicht.
Antwort:
Ja dies ist möglich.
In der Tabelle A des Kapitel 3.2 des ADR findet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter.
Der verdichtete Sauerstoff hat die UN-Nummer 1072 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.
Der flüssige Sauerstoff hat die UN-Nummer 1073 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.
Unter Abschnitt 7.5.2 finden sich die Regelungen zum Zusammenladeverbot.
Nach Unterabschnitt 7.5.2.1 gilt, dass Versandstücke mit unterschiedlichen Gefahrzetteln nicht zusammen in ein Fahrzeug oder einen Container verladen werden dürfen, sofern die Zusammenladung nicht gemäss nachstehender Tabelle auf der Grundlage der angebrachten Gefahrzettel zugelassen ist. Hieraus ergibt sich, dass eine Zusammenladung zulässig ist.