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Gegebenheiten zu berücksichtigen" (Durchführungsanweisung zu § 5). Weiterhin gilt: "Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann" (§ 11 Abs. 2). Kapitel 6.1 der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" führt aus, dass Gabelstapler nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der Betriebsanweisung benutzt werden dürfen. "Die Länge ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
Eine Forderung nach einer luft-/gasdichten Trennwand für einen Sprinter findet sich in den Vorschriften nicht. Jedoch ist auf eine ausreichende Be- und Entlüftung zu achten. Hierzu finden sich umfangreiche Informationen in der DGUV Information 210-001 (bisher: BGI/GUV-I 590) "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße" unter dem Punkt 7.3.1 ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
Das Verhalten im Straßenverkehr regelt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Beschäftigte beschäftigt, ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" als spezielle Rechtsnorm zu nennen.Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob die Beschäftigten im Außendienst ihre Dienstgeschäfte mit einem firmeneigenen Fahrzeug oder mit ihrem Privatfahrzeug erledigen.Für Firmenfahrzeuge gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge". Danach (§ 35 Abs.1) darf der Unternehmer (Arbeitgeber) "mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 18210
Auch bei einer Geschwindigkeit von weniger als 25 km pro Stunde müssen Sicherheitsgurte angelegt werden, wenn die Bauart des Fahrzeugs den Einbau von Sicherheitsgurten verlangt.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge " ist in § 8 "Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer, Sicherheitsgurte", Absatz 8 festgelegt: "In Personenkraftwagen, Sattelzugmaschinen, Lastkraftwagen und in hinsichtlich ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 3528
Es ist richtig, dass dies einen Verstoß gegen eine korrekte Ladungssicherung darstellt, da der Hersteller diese zum Zweck der Befestigung vorgesehen hat. Aus diesem Grund sind auch alle Twistlocks zu benutzen.Wenn die Wechselbrücke mit allen für die Befestigung vorgesehen Twistlocks mit dem Fahrzeug verbunden wird, gilt das Fahrzeug zusammen mit der Wechselbrücke als Fahrzeugeinheit ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8743
Information 214-017 (bisher: BGI 5005) "Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern". Beim Be- und Entladen von Absetzmulden werden häufig stationäre Bühnen verwendet, mit denen die Montage von Planen und deren Abnahme sicher durchgeführt werden können. Der beladene Tieflader kann ohne Ladungssicherung im Schritttempo durch eine geeignete, feste Bühne gefahren werden, so dass die erforderlichen Arbeiten ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Eine ähnliche Regelung wie unter § 15 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" aufgeführt. Gemäß § 55 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 "Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen" muss der Fahrzeugführer beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. Unbefugtes Benutzen wird durch Stillsetzen des Antriebes ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 2200
Es ist das ADR anzuwenden. Hier ist unter dem Abschnitt 7.5.11 ADR "Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Klassen oder Güter" in der CV 36 folgendes nachzulesen:"Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Die Voraussetzungen zum Führen von Fahrzeugen im Betrieb sind neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 6539
Ja, siehe hierzu die Informationen der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70: "Der Begriff „Fahrzeuge“ umfasst unter anderem – Personenkraftwagen, – Lastkraftwagen, – Speziallastkraftwagen, z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Wechselbehälter-Umsetzfahrzeuge, – Kraftomnibusse, – Sonderkraftfahrzeuge, z. B. Krankentransportwagen, Behindertentransportwagen ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 27927
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
Grundsätzlich ist jede Art von Ladung auf Fahrzeugen nach den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verkehrssicher zu verstauen. In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift heißt es u.a.: "Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung, als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2683
einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten (Kennzeichnung des Tankanhängers mit dem Großzetteln der Nr. 3 Entzündbare flüssige Stoffe und Umweltgefährdende Stoffe)– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– eine entsprechende ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,b. zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,2. zwei Unterlegkeile beia. drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,b. Sattelanhängern,c. Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6756
auch als Dienstfahrt belegt werden kann.Regelungen zum eigenständigen Führen (Fahren) von Fahrzeugen sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" getroffen. Diese Unfallverhütungsvorschrift muss der Arbeitgeber grundsätzlich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Allerdings sind dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge ausdrücklich vom Geltungsbereich ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 6229
haben.Nach § 35 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" gilt noch folgendes:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,2. die körperlich und geistig geeignet sind,3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen habenund4 ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
zu einer anderen innerhalb eines Unternehmens, jedoch außerhalb des Betriebsgeländes. Freigestellt sind jedoch Beförderungen zum direkten Verbrauch wie z. B. – Farbe im Fahrzeug eines Malers, – Sauerstoff- oder Acetylenflaschen im Fahrzeug eines Schweißers, – Kraftstoff für die Befüllung von Rasenmähern im Fahrzeug eines städtischen Arbeiters oder in einem Schienenkraftwagen, – Kraftstoff für die Befüllung ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
Eine explizite Forderung nach einem Reinigungszertifikat ist uns nicht bekannt.Im Abschnitt 5.4.1.1.6 des ADR werden die Sondervorschriften zu den ungereinigten, leeren Umschließungen aufgeführt. Grundsätzlich sind danach ungereinigte leere Tankfahrzeugen wie volle Fahrzeuge zu behandeln und auch zu kennzeichnen.Der Umfang der mitzuführenden Dokumentationen bei Betrieb von Fahrzeugen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3740