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Was ist bei der Beladung von LKW-Tankzügen und Eisenbahn-Kesselwagen mit Mineralöl zu beachten, insbesondere in Bezug auf das Begehen der Tanks?
KomNet Dialog 6757
Stand: 14.11.2017
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Welche Vorschriften, Regeln und Informationen sind in Bezug auf Beladevorgänge von Mineralöl auf LKW-Tankzüge und Eisenbahn-Kesselwagen bekannt, insbesondere auch in Bezug auf das Begehen der Tanks (zum Öffnen der Domdeckel)?
Antwort:
Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden sich auch in der DGUV Information 214-014 (bisher: BGI 857) "Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte". Relevant ist auch die DGUV Regel 112-198 (bisher: BGR/GUV-R 198) "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz".
In den Merkblättern T 015 "Eisenbahnkesselwagen für Flüssigkeiten" und T 045 "Tankfahrzeuge" der BG RCI werden weitere Hinweise zu dieser Thematik gegeben.
Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.