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Müssen leere, gereinigte Tankfahrzeuge einen Nachweis über die Reinigung mit sich führen? Wie sind ungereinigte Tankfahrzeuge zu kennzeichnen?
KomNet Dialog 3740
Stand: 20.09.2018
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Kennzeichnungen und erforderliche Unterlagen
Frage:
Müssen leere, gereinigte Tankfahrzeuge (Gefahrgut) einen Nachweis über die Reinigung mit sich führen oder irgendwo (zu Kontrollzwecken) aufbewaren?
Antwort:
Eine explizite Forderung nach einem Reinigungszertifikat ist uns nicht bekannt.
Im Abschnitt 5.4.1.1.6 des ADR werden die Sondervorschriften zu den ungereinigten, leeren Umschließungen aufgeführt. Grundsätzlich sind danach ungereinigte leere Tankfahrzeugen wie volle Fahrzeuge zu behandeln und auch zu kennzeichnen.
Der Umfang der mitzuführenden Dokumentationen bei Betrieb von Fahrzeugen wird im Kapitel 8.1 ADR genannt.
Als Erleichterung zu diesen Anforderungen kann aus der Gefahrgutausnahmeverordnung die Ausnahme Nr. 18 angewandt werden. Bei ungereinigten leeren Tankfahrzeugen darf danach das Beförderungspapier des zuletzt enthaltenen gefährlichen Gutes mitgeführt werden.