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Dürfen Arbeitnehmer mit ihren privaten Kraftwagen Dienstfahrten ausführen?
KomNet Dialog 6229
Stand: 16.01.2019
Kategorie: Sicherer Transport > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (3.6) > Sonstige Fragen
Frage:
Wir sind eine kirchliche Jugendeinrichtung. Dürfen Arbeitnehmer mit ihren privaten Pkw Dienstfahrten ausführen? Kann unsere Einrichtung bzw. der Vorstand belangt werden, wenn der private Pkw in einen Unfall verwickelt wird? Sollte die dienstliche Nutzung privater Kraftfahrzeuge schriftlich festgelegt werden?
Antwort:
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht spricht grundsätzlich nichts gegen die Nutzung eines privaten Pkws für dienstliche Zwecke. Auch der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bleibt davon unberührt. Es ist aber zu empfehlen, entsprechende Nachweise zu führen oder Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen, damit im Falle eines Unfalles mit einem privaten Pkw diese Fahrt auch als Dienstfahrt belegt werden kann.
Regelungen zum eigenständigen Führen (Fahren) von Fahrzeugen sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" getroffen. Diese Unfallverhütungsvorschrift muss der Arbeitgeber grundsätzlich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Allerdings sind dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge ausdrücklich vom Geltungsbereich dieser DGUV Vorschrift ausgenommen (§ 1 Abs. 2 Nr.12) .
Erfahrungsgemäß kann es im Falle eines Unfalles bei der Nutzung eines privaten Pkw zu dienstlichen Zwecken zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wg. der Unfallkosten, wie z.B. Wertminderung des Fahrzeugs, Verlust von Schadensfreiheitsrabatten, Selbstbehalte, kommen. Es ist zu empfehlen, neben den zu vergütenden Kilometersätzen auch dazu Vereinbarungen zu treffen.