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Entscheidungshilfen und bildet einen Maßstab für einwandfreies technisches Vorgehen. VDI-Richtlinien geben Fachleuten die Sicherheit, sich an einer anerkannten Regel der Technik zu orientieren und danach zu handeln. Grundsätzlich haben VDI-Richtlinien den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht zunächst jedem frei, das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Die Anwendung einer VDI-Richtlinie ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" fordert in § 6 deren bestimmungsgemäße Verwendung. In den Durchführungsanweisungen wird hierzu Folgendes ausgeführt:"Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers. Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese benutzt wird. Dies bedeutet z. B., dass bei einer Fahrerkabine ...
Stand: 31.01.2023
Dialog: 1941
, –– Zahnstangenwinden und ähnliche Geräte, –– Wagenheber, –– Rangierheber, –– pneumatische und hydraulische Kolbengeräte, –– Hubeinrichtungen für Kipperbrücken auf Fahrzeugen, –– Hubeinrichtungen an Fahrzeuganbaugeräten.Für die VC bzw. Straddle Carrier gelten auch:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),mit dem Anhang 1, Nr. 1 Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 43117
-Durchführungsrichtlinien (RSEB) zu diesem Thema weitere Informationen genannt. Aber Ausdünstungen/Gerüche von Chemikalien können z. B. durch ihre Gesundheitsgefährdung, brandfördenden Eigenschaften etc. zu einer konkreten Gefahr werden. Letztendlich liegt die grundsätzliche Verantwortung zur Anwendung des Unterabschnittes 1.1.3.5 ADR beim Absender, Verlader und Beförderer. Zur Rechtssicherheit des Begriffes leer ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5066
und Kondensatoren in Beförderungsmitteln befördert werden, die mit einer dichten Wanne aus Metall mit einer Mindesthöhe von 800 mm ausgerüstet sind, welche saugfähiges inertes Material in einer mindestens für die Aufnahme des 1,1fachen Volumens jeglicher freien Flüssigkeit ausreichenden Menge enthält. Eine mögliche Alternative ist die Anwendung der IBC02. Dadurch sind metallene IBC (31A, 31B und 31N), starre ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22526
Ja, es kann auch ein digitales Exemplar als "Abdruck" mitgeführt werden – das ergibt sich aus den „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See“. Dort steht zu § 6:„EDV-Fassungen der GGVSee, des IMDG-Codes, des IMSBC-Codes, des IBC-Codes, des IGC-Codes, des BCH-Codes und des GC-Codes sind grundsätzlich zur Verwendung zugelassen. Es muss sich jedoch um die amtliche Fassung der Codes ...
Stand: 17.01.2023
Dialog: 43751
. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h ...(...)"Weiterführende Informationen zur Benutzung von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenverkehr finden sich auf der Seite der BG ETEM. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20779
die Freistellungen nach Kapitel 1.1.3.6 ADR in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u.a. auf die Kennzeichnung mit einer Orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, Schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Gabelstapler mit Fahrersitz müssen mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung ausgerüstet sein. Grundlage ist u.a. die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV). Diese fordert in Anhang 1 (zu § 6 Abs. 1 und 2) unter Ziffer 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln: "(...) 1.3) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
finden die Vorschriften des ADR keine Anwendung. Es handelt sich hierbei nicht um einen Gefahrguttransport im Sinne des ADR. Die Beförderungseinheit ist nicht zu kennzeichnen und es muss kein Beförderungspapier erstellt werden. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
nicht unter diese Ausnahmeregelung; "Weitere Erläuterungen finden sich in der RSEB. Dort ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:"1-1.2 Eine vollständige Freistellung vom ADR/RID/ADN ist in den Fällen vorgesehen, in denen – Privatpersonen unter den in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a genannten Bedingungen befördern (persönlicher/häuslicher Gebrauch oder private Verwendung bei Sport/Freizeit; einzelhandelsgerechte ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
anzugeben. Lastaufnahmeeinrichtungen sind so zu kennzeichnen, dass ihre für eine sichere Verwendung grundlegenden Eigenschaften zu erkennen sind. Arbeitsmittel zum Heben von Beschäftigten müssen hierfür geeignet sein sowie deutlich sichtbar mit Hinweisen auf diesen Verwendungszweck gekennzeichnet werden." In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:"2.1 Schilder ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 30268
wird. Handelsnamen dürfen dabei nicht benutzt werden. Im Kapitel 3.1 und 3.2 Tabelle A des ADR sind die offiziellen Benennungen für Gefahrgüter darunter auch viele reine chemische Stoffe festgelegt. Bei Verwendung verschiedener Sprachen können nach unserer Auffassung die Synonyme jedoch nicht gleichlauten. So heißt Kalium in Englisch "Potassium" oder Quecksilber "Mercury". ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von IBC greifen nur dann, wenn deren Geltungsbereich anwendbar ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so muss u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Einsatz dieser Behälter berücksichtigt werden. Anforderungen zur "Prüfung von Arbeitsmittel" werden in § 3 Abs. 6 BetrSichV und § 14 BetrSichV gestellt.Es ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
zum Aufnehmen und Absetzen der Last verfahren werden. (4) Abweichend von Absatz 3 darf der Unternehmer Flurförderzeuge zum Verfahren mit höher als bodenfrei angehobener Last einsetzen, wenn 1. der Hersteller oder Lieferer dies als bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen hat und die Vorgaben für diese Art der Verwendung mit den örtlichen Betriebsbedingungen vereinbar sind oder 2. eine ausreichende ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6667
Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:"3.4.11 Verwendung von UmverpackungenFür eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
nicht. Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1.000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung mit einer orangefarbenen Warntafel, einem Beförderungspapier, ADR Schulung für den Fahrer ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Bei dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung muss die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) “Fahrzeuge“ berücksichtigt werden. Nach § 35 Fahrzeugführer der DGUV Vorschrift 70 ...
Stand: 19.08.2022
Dialog: 1966
ist. – ausreichende Ladungssicherung, – wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen), – Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe. Fazit: Der Transport eines Kanisters mit aufgeschraubten Auffüllstutzen entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorschriften des ADR und ist somit nicht zulässig. Der Auffüllstutzen ist abzuschrauben ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
entsprechen und müssen in der Lage sein, nach einem Fall aus einer Höhe von 1,20 m die medizinischen Instrumente und Geräte zurückzuhalten.Die Verpackungen müssen mit «GEBRAUCHTES MEDIZINISCHES INSTRUMENT» oder «GEBRAUCHTES MEDIZINISCHES GERÄT» gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von Umverpackungen müssen diese in gleicher Weise gekennzeichnet sein, es sei denn, die Aufschrift bleibt sichtbar."Es ist also ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758