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Handelt es sich bei einem mit Stickstoff gefüllten Silotank eines LKWs um einen Gefahrstofftransport im Sinne des ADR?

KomNet Dialog 17123

Stand: 25.04.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Betrifft: Transport in inertisierten Silo-LKWs Ein staubender Stoff, der nicht Gefahrgut ist, wird mittels Stickstoff in einen Silo-LKW verladen. Während des Transportes befindet sich also neben dem eigentlichen Produkt auch eine gewisse Menge Stickstoff im Silo-LKW (ca. 0,5 bar). Nach der Entladung (ebenfalls mit Stickstoff) ist der LKW vollständig mit Stickstoff gefüllt. Handelt es sich um einen Gefahrguttransport im Sinn des ADR? Wie ist der LKW zu kennzeichnen? Wass ist beim Erstellen der Beförderungspapiere zu beachten?

Antwort:

In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.

Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:


"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:

Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile."


Nach Ihren Angaben handelt es sich um Stickstoff verdichtet mit der UN-Nummer 1066 ( ein verdichtetes Gas mit der gefährlichen Eigenschaft erstickend).


Fazit:

In diesem Fall finden die Vorschriften des ADR keine Anwendung. Es handelt sich hierbei nicht um einen Gefahrguttransport im Sinne des ADR. Die Beförderungseinheit ist nicht zu kennzeichnen und es muss kein Beförderungspapier erstellt werden.