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Dürfen bei Flurförderfahrzeugen die Sicherheitsgurte gegen ein Bodygardsystem ausgetauscht werden?

KomNet Dialog 4805

Stand: 10.10.2016

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Dürfen bei Flurförderfahrzeugen die Sicherheitsgurte gegen ein Bodygardsystem ausgetauscht werden? Oder sind diese Systeme nur ein zusätzlicher Schutz gegen Herausfallen?

Antwort:

Gabelstapler mit Fahrersitz müssen mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung ausgerüstet sein. Grundlage ist u.a. die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV).

Diese fordert in Anhang 1 (zu § 6 Abs. 1 und 2) unter Ziffer 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln

"(...)
1.3) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet werden:
a) eine Einrichtung, die verhindert, dass das Arbeitsmittel um mehr als eine Vierteldrehung kippt,
b) eine Einrichtung, die gewährleistet, dass ein ausreichender Freiraum um mitfahrende Beschäftigte erhalten bleibt, sofern die Kippbewegung mehr als eine Vierteldrehung ausmachen kann, oder
c) eine andere Einrichtung mit gleicher Schutzwirkung.
Falls beim Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels ein mitfahrender Beschäftigter zwischen Teilen des Arbeitsmittels und dem Boden eingequetscht werden kann, muss ein Rückhaltesystem für den mitfahrenden Beschäftigten vorhanden sein. 

1.4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel
a) eine Fahrerkabine,
b) Einrichtungen, die das Kippen oder Überschlagen verhindern,
c) Einrichtungen, die gewährleisten, dass bei kippenden oder sich überschlagenden Flurförderzeugen für die aufsitzenden Beschäftigten zwischen Flur und Teilen der Flurförderzeuge ein ausreichender Freiraum verbleibt, oder
d) Einrichtungen, durch die die Beschäftigten auf dem Fahrersitz gehalten werden, sodass sie von Teilen umstürzender Flurförderzeuge nicht erfasst werden können.
(...)"

 

Die Systeme können einzeln oder in Kombination eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Arten von Fahrerrückhalteeinrichtungen (Fahrersitzgurt, Bügel, Türen), daher ist es denkbar, dass auch ein Bodygardsystem eingesetzt werden kann, wenn dieser dieselbe Schutzeigenschaften besitzt wie der Fahresitzgurt.

Welches System für die konkreten Einsatzbedingungen das Richtige ist, muss im Zuge der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV ermittelt werden. Grundsätzlich sollten Änderungen am Gabelstapler (hier Austausch von Rückhaltesystem) mit dem jeweiligen Hersteller im Vorfeld erörtert werden. Der Hersteller des Gabelstaplers muss hierzu befragt werden, ob ein Bodygardsystem als Ersatz für den Sicherheitsgurt verwendet werden darf. Aus der Bedienungsanleitung des Bodygardsystem muss / müssen die bestimmungsgemäße Verwendung und die Einsatzgrenzen hervorgehen.