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Darf ich einen Mitnahmestapler mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr führen?
KomNet Dialog 20779
Stand: 09.05.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine
Frage:
Darf ich einen Mitnahmestapler mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr führen?
Antwort:
Sie dürfen einen Mitnahmestapler im öffentlichen Verkehr ohne Fahrerlaubnis führen, wenn der eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h hat. Die Rechtsquelle finden Sie über den folgenden Link: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
Dort:
"(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
(...)
3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h ...
(...)"
Weiterführende Informationen zur Benutzung von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenverkehr finden sich auf der Seite der BG ETEM.