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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine Führerscheinpflicht für LKW-Fahrer auf dem Betriebsgelände?

KomNet Dialog 1966

Stand: 19.08.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine

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Frage:

Benötigen Mitarbeiter, die ausschließlich auf dem abgeschlossenen Betriebsgelände einen LKW führen bzw. rangieren, dafür einen Führerschein? Wo kann man Informationen über die entsprechende(n) Vorschrift(en) erhalten?

Antwort:

Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Bei dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung muss die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) “Fahrzeuge“ berücksichtigt werden. Nach § 35 Fahrzeugführer der DGUV Vorschrift 70 darf der Unternehmer mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Arbeitnehmer beschäftigen, die die dort genannten Voraussetzungen erfüllen (mindestens 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Nachweis der Befähigung).


Es ist zweckmäßig den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen. Eine Aussage zu der Frage, wann es sich bei einem Betriebsgelände um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt, wird in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu § 1 unter II getroffen: Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.


Da die Frage, ob die v. g. Voraussetzungen vorliegen, in der Praxis nicht immer unstreitig zu beantworten ist, wurden dazu schon mehrfach Gerichtsentscheidungen getroffen.


Falls das Betriebsgelände öffentlich zugänglich ist, ist zu empfehlen, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis nach Straßenverkehrsrecht besitzt. Ggf. sollte die Fragestellung mit einer entsprechend autorisierten Stelle wie Straßenverkehrsamt oder einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe geklärt werden.