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Die Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht definieren sich auch weiterhin nicht alleine aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Schulungsverpflichtung ergibt sich aus dem ADR Kapitel 1.3 und § 27 (5) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
/ die Mitarbeiterin sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen. Wenn die Freistellungen nach 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden, kann auf die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verzichtet werden. Hinweise: Vorschriften zum Gefahrguttransport erhalten sie unter www.tes.bam.de/de/regelwerke/gefahrgutvorschriften/index.htm. Auf die Ausnahme 18 "Beförderungspapier" der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV möchten ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
zugewiesen sind, mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. Da Ihnen vermutlich mindestens die Pflichten als "Versender" und als "Beförderer" zufallen, hätten Sie die Pflicht einen Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger See zu bestellen. Ggf. können Sie eine der unter § 2 GbV genannten Befreiungen nutzen.Für einen solchen ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
, die sich aus dem ADR ergeben erfüllt werden. Welche das im einzelnen sind, steht im Absatz 1.1.3.6.2. Die Beschäftigten sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Sobald die Voraussetzungen für die Freistellungen nicht mehr erfüllt sind, sind alle Vorschriften des ADR anzuwenden. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich zu bestellen und beauftragte Personen zu schulen. Nähere Informationen erhalten ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
Orangefarbene Warntafeln finden Sie an kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten. Sie sollen auf den Transport gefährlicher Güter und auf eventuelle Gefahren hinweisen. Im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist im Abschnitt 5.3.2 die vollständige Vorschrift über die “orangefarbene Kennzeichnung” nachzulesen. Bei Transporten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
finden die Vorschriften des ADR keine Anwendung. Es handelt sich hierbei nicht um einen Gefahrguttransport im Sinne des ADR. Die Beförderungseinheit ist nicht zu kennzeichnen und es muss kein Beförderungspapier erstellt werden. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von IBC greifen nur dann, wenn deren Geltungsbereich anwendbar ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so muss u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Einsatz dieser Behälter berücksichtigt werden. Anforderungen zur "Prüfung von Arbeitsmittel" werden in § 3 Abs. 6 BetrSichV und § 14 BetrSichV gestellt.Es ist bei Arbeits ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
Grundsätzlich gilt, wenn das Öl nicht als Gefahrgut eingestuft ist, dann findet kein Transport im Sinne der Gefahrgutvorschriften statt. Somit müssen die entsprechenden Schulungen nach dem Gefahrgutrecht nicht durchgeführt werden. Unabhängig davon ist beim Transport dieser Behälter auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten. Hierüber sind die Beschäftigten zu unterweisen/zu schulen.Der Innerbet ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
des ungereinigten leeren Tanks muss die Anforderungen des ADR erfüllen, wie z. B. Kennzeichnen des Fahrzeugs, ADR-Schein für den Fahrzeugführer, entsprechende Schutzausrüstung. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen.Sollte der Tank nach dem Entladen gereinigt werden, sind die Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. Der Entlader hat nach Absatz 1.4.3.7.1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr folgend ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
In Abschnitt 8.3.5 des ADR ist folgendes nachzulesen:"Während der Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten. Das Rauchverbot gilt auch für die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte."Strengere Vorschriften gelten bei der Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1). Dies ist in Kapitel 8.5 S1 (3) ger ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 21609
;– Augenspülflüssigkeitund für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung– eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN 471 beschrieben);– ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;– ein Paar Schutzhandschuhe und– einen Augenschutz (z. B. Schutzbrille).sowie die Zulassungsbescheinigung des FahrzeugsWeiterhin ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen. ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
Am 1. September 2011 ist die neue Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen -GbV in Kraft getreten. Damit fällt die Schulung und Unterweisung aus der GbV heraus und ist dann im ADR in Kapitel 1.3 geregelt.Die Beschäftigten müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Empfohlen wird, diese Unterweisung im 2-Jahres-Rhythmus ...
Stand: 06.05.2023
Dialog: 14033
Sondervorschriften des Kapitels 3.3 ADR teilweise oder vollständig von den Vorschriften des ADR freigestellt sind. Diese Freistellung gilt, wenn unter der Eintragung der entsprechenden gefährlichen Güter in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 die Sondervorschrift aufgeführt ist.Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich im Einzelfall von der im Gefahrguttransport zuständigen Behörde (in NRW die Dezernate 55 ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
zu 1Ja. Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regelt u.a. die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- und Schienenverkehr. Für die innerbetriebliche Beförderung findet das Regelwerk keine Anwendung. Somit darf ein Mechaniker einen Gefahrguttransporter, ohne dass er im Besitz einer Bescheinigung nach Abschnitt 8.2.1 des ADR (Gefahrgutführerschein ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“ (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt –GGVSEB-) verbindlich und regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter.Eine direkte Freistellung von den genannten Vorschriften gibt es nicht.Alle, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind und Verantwortung ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13671
Grundsätzlich fällt erst einmal jeder Transport von gefährlichen Gütern unter die Gefahrgutvorschriften, und da es sich um einen gewerblichen Transport handelt, ist der Arbeitgeber für diesen Transport verantwortlich.Es gibt zwar Freistellungen nach dem ADR, aber weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) (Handw ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
sind von der Art und Menge des Gefahrgutes und von der Tätigkeit desjenigen abhängig, der befördert. Unternehmer sind von der Anwendung einer Reihe der Gefahrgutvorschriften ausgenommen, wenn der Gefahrguttransport für eigene Zwecke und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit erfolgt."Grundsätzliche Anforderungen, die beim Transport voller und leerer Gasflaschen bestehen, sind:- Die Flaschenventile müssen dicht ...
Stand: 20.08.2021
Dialog: 12018
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tan ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 44003
Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und T ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497