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Handelt es sich beim Transport eines Wärmetauschers mit einem Tankbehälter mit Stickstoff um einen Gefahrguttransport im Sinne des ADR?
KomNet Dialog 44003
Stand: 27.08.2024
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Betrifft: Transport eines Wärmetauschers mit einem Tankbehälter, Volumen ca. 5.000 Liter. Der Tankbehälter ist mit Stickstoff gefüllt, Druck: 0,5 bar. Handelt es sich um einen Gefahrguttransport im Sinne des ADR?
Antwort:
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.
Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:
"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:
Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile."