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Wie oft müssen Beschäftigte, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden?

KomNet Dialog 14033

Stand: 06.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine

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Frage:

Wie oft müssen Arbeitnehmer, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden? Bei den Arbeitnehmern, die ich anspreche, handelt es sich um Mitarbeiter, die in ihren Werkstattwagen einige Spraydosen etc. mitführen (<1.000 Punkte). Bitte geben Sie eine Empfehlung, einschl. der möglichen Schulungsinhalte, unter Nennung eventueller Rechtsgrundlagen.

Antwort:

Am 1. September 2011 ist die neue Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen -GbV in Kraft getreten. Damit fällt die Schulung und Unterweisung aus der GbV heraus und ist dann im ADR in Kapitel 1.3 geregelt.

Die Beschäftigten müssen vor Beginn Ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Empfohlen wird diese Unterweisung im 2 Jahres Rhythmus durchzuführen, da sich die Gefahrgutvorschriften alle 2 Jahre ändern. Die Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.


Folgende Unterweisungsinhalte werden in Kapitel 1.3 genannt.


• eine Einführung in die allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

• eine aufgabenbezogenen Unterweisung entsprechend den Aufgaben und Verantwortlichkeiten

• eine Sicherheitsunterweisung über Risiken und Gefahren bei der Beförderung/der Beladung/der Entladung durch die Gefahrgüter bezüglich einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss vor der Übernahme der Aufgaben/Verantwortlichkeiten erfolgt sein


Hinweis:

Das gefahrgutrechtliche Regelwerk wird bei der BAM angeboten