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Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr folgend ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen die ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Bei dem Anhänger handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind die Anforderungen der Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 BetrSichV zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln ...
Stand: 13.02.2022
Dialog: 43637
darf der Unternehmer mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Arbeitnehmer beschäftigen, die die dort genannten Voraussetzungen erfüllen (mindestens 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Nachweis der Befähigung).Es ist zweckmäßig den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen. Eine Aussage zu der Frage, wann es sich bei einem Betriebsgelände um ...
Stand: 19.08.2022
Dialog: 1966
Die speziellen Flurförderfahrzeuge, sogenannte VC bzw. Straddle Carrier, sind der DGUV Vorschrift 68, Flurförderzeuge, sowie deren Durchführungsanweisungen zuzurechnen. Verbaute Hubwinden (Hebezeuge), die als konstruktiver fester Bestandteil dieser Flurförderfahrzeuge gelten, sind explizit nicht aus dem Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 54, Winden, Hub- und Zuggeräte, sowie deren Durchführungsan ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 43117
Auch bei einer Geschwindigkeit von weniger als 25 km pro Stunde müssen Sicherheitsgurte angelegt werden, wenn die Bauart des Fahrzeugs den Einbau von Sicherheitsgurten verlangt.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge " ist in § 8 "Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer, Sicherheitsgurte", Absatz 8 festgelegt: "In Personenkraftwagen, Sattelzugmaschinen, Lastkraftwagen und in hinsichtlich ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 3528
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nummer 2 der BetrSichV und der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6667
Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 22886
Die Frage, ob öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Gefahrgutvorschriften einhalten müssen, ist im Grundsatz mit „ja“ zu beantworten. Sie haben in ihrer Frage das ADR angeführt. Dieses Gesetzeswerk regelt den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße.Über das Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG, wird die „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13671
Wir teilen Ihre Auffassung, dass ein Kranstuhl fest zu verbauen ist.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Absatz 2 gilt folgendes ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
Nein, in jedem Fall zwingend sind die Scheiben nicht.Allerdings muss ein Stapler/Flurförderzeug die Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllen, hier Anhang 1 Nr. 3.4.4. "Herabfallende Gegenstände":"Besteht bei einer selbstfahrenden Maschine mit aufsitzendem Fahrer und mitfahrendem anderem Bedienungspersonal oder anderen mitfahrenden Personen ein Risiko durch herabfallende Gegenstände oder he ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15209
Bei einem Schubmaststapler / Quersitzstapler handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" anzuwenden. hier ist unter anderem folgendes nachzulesen:"1.3 Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222
Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt für alle Arten von Flurförderzeugen mit Anhängern (§ 1). Da es sich bei dem Flurförderzeug um ein Arbeitsmittel handelt, ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihrem Anhang, insbesondere die Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten", einzuhalten.Die Durchführungsanweisung zu § 7 ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
Grundsätzlich ist jede Art von Ladung auf Fahrzeugen nach den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verkehrssicher zu verstauen. In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift heißt es u.a.: "Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung, als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein V ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2683
Der § 21 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn u. Binnenschifffahrt (GGVSEB) benennt die Pflichten des Verladers. Weiter sind in § 29 der GGVSEB Pflichten für den Verlader benannt die auch die Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände, Ladungssicherung verlangen. Damit wird klargestellt, dass durch den Verlader alle in der Frage genannten Punkte zu kontrollieren sind. Über die Häufigkeit hat ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 9520
Rechtsgrundlage ist das Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Für die von Ihnen beschriebenen Beförderungsarten kann die Freistellungsregelung des ADR in Anspruch genommen werden. Unter Unterabschnitt 1.1.3.1 ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften d ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
,– Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr– Gefahrstoffverordnung,– Straßenverkehrs-Ordnung,– Betriebssicherheitsverordnung,– Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung. Der Begriff der Sicherheit ist also weit zu verstehen. ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
Unterweisung:Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie bei der BAuA.Nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
Bei den Behältern ist zu unterscheiden, ob diese als ortsfeste Lagerbehälter oder ungereinigte leere Verpackung verwendet wurden. Ein Zerteilen der Behälter ist nicht zulässig.Für den Transport von ortsfesten Lagerbehältern kann die Freistellung f) nach Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR angewendet werden."Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: f) die Beförderung ungereinigter leerer ortsfester Lagerb ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7234
Die Antwort auf Ihre Frage leitet sich u. a. aus der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" - § 15 (Verlassen des Flurförderzeuges) ab:"(1) Der Fahrer hat vor dem Verlassen des Flurförderzeuges dafür zu sorgen, dass dieses kein Hindernis auf Verkehrs- und Fluchtwegen bildet und dass Zugänge zu Sicherheitseinrichtungen und zu Betriebseinrichtungen, die jederzeit erreichbar sein müssen, zugänglich ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13295