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müssen im jeweiligen Einzelfall vor Ort festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Führer der Flurförderzeuge entsprechend unterwiesen (§ 5 DGUV Vorschrift 68 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung) und vom Arbeitgeber beauftragt sind (§ 7 DGUV Vorschrift 68).Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
Der in der Frage angesprochene Transport ist in den relevanten Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" nicht geregelt.Wir halten das Mitführen einer Transportkiste mit Werkzeug auf dem Gabelstapler aus folgenden Gründen für gefährlich:- zunächst wird unterstellt, dass der Hersteller den Platz auf dem Gegengewicht nicht zum Abstellen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15125
Nach unserer Bewertung handelt es sich bei den Zugstangen um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den dort genannten Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmittel entsprechen müssen.Da es sich bei der Zugstange nicht um ein Lastaufnahmemittel im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG handelt (siehe auch weitergehende Informationen unter www.baua.de/de ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16269
Aus den Arbeitsschutzvorschriften ergeben sich keine speziellen Fristen und Inhalte einer Nachschulung zum Thema Ladungssicherung. Anforderungen an allgemeine arbeitsschutzrechtliche Unterweisungen ergeben sich u. a. aus folgenden staatlichen Vorschriften (nicht abschließend): § 12 Arbeitsschutzgesetz § 12 Betriebssicherheitsverordnung § 14 Biostoffverordnung § 14 Gefahrstoffverordnung Zahlreiche ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25270
"Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher BGR/GUV-R 199) hin. In der Regel werden jährliche Abseilübungen durchgeführt, wenn der Fahrerplatz bei den Hochregalstaplern mehr als 3 m angehoben werden kann.Hochregalstapler (Flurförderzeuge) sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die grundlegenden Schutzmaßnahmen werden im § 6 BetrSichV ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Nach den im Anhang 1 Nummer 1.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Mindestanforderungen gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiela)eine Fahrerkabine,b ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16508
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird unter der Nummer 1.4 des Anhang 1 folgendes ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 13244
Kraftfahrzeuge, aber in der Regel nicht um die in § 35a StVZO genannten Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge. .Demzufolge sind für Gabelstapler zwar arbeitsschutzrechtlich stets Fahrer-Rückhaltesysteme erforderlich, eine generelle Gurtpflicht besteht aber für Gabelstapler nicht, da auch andere Fahrerrückhaltesysteme möglich sind (Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076
im innerbetrieblichen Transport zu treffenden Maßnahmen ergeben sich aus der nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten Gefährdungsbeurteilung. Es ist sinnvoll, die für den Straßentransport geforderten Sicherungsmaßnahmen innerbetrieblich sinngemäß anzuwenden.Als Sicherungsmaßnahmen kommen z. B. Umreifen, Stretchen oder Schrumpfen in Frage.Diese Maßnahmen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4830
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen 4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Auf die Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, Anhang 1 Ziffer 1 weisen wir hin. In den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen - Ausbildung ...
Stand: 04.12.2016
Dialog: 3008
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u .a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nr. 1ff. der BetrSichV entnehmen.Nach der DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge gemäß ihrer Bauart dadurch gekennzeichnet, dass sie1. mit Rädern ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385
Wir teilen Ihre Auffassung, dass ein Kranstuhl fest zu verbauen ist.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Absatz 2 gilt folgendes ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt für alle Arten von Flurförderzeugen mit Anhängern (§ 1). Da es sich bei dem Flurförderzeug um ein Arbeitsmittel handelt, ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihrem Anhang, insbesondere die Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten", einzuhalten.Die Durchführungsanweisung zu § 7 ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
,– Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr– Gefahrstoffverordnung,– Straßenverkehrs-Ordnung,– Betriebssicherheitsverordnung,– Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung. Der Begriff der Sicherheit ist also weit zu verstehen. ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
Kraftstoffbehältern.Damit trifft auch auf diese Behälter Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR (5-Jahresfrist für Kunststoffbehälter) nicht unmittelbar zu.Aber: Diese Behälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Das bedeutet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Prüffristen für Arbeitsmittel festgelegt werden. Dabei sind Herstellerangaben und Regeln der Technik zu berücksichtigen ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238