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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen auf einem Stapler Transportkisten für Kleinmaterial bzw. Werkzeug angebracht werden?

KomNet Dialog 15125

Stand: 22.03.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Dürfen auf einem Stapler (hinten auf dem Gegengewicht) Transportkisten (für Kleinmaterial bzw. Werkzeug) angebracht werden? Die soliden Kisten aus Holz sind abschließbar und enthalten keine Gefahrstoffe. Die Stapler fahren in einem teils öffentlichen Bereich eines Baustoffhandels

Antwort:

Der in der Frage angesprochene Transport ist in den relevanten Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" nicht geregelt.


Wir halten das Mitführen einer Transportkiste mit Werkzeug auf dem Gabelstapler aus folgenden Gründen für gefährlich:

- zunächst wird unterstellt, dass der Hersteller den Platz auf dem Gegengewicht nicht zum Abstellen von Transportkisten vorgesehen hat. Hier liegt u.U., schon ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb vor;

- für die Transportkiste sind keine geeigneten Haltepunkte vorhanden; d.h. die Kiste muss selber befestigt werden, dies ist eine Schwachstelle, die bei einer scharfen Bremsung oder beim Umkippen des Fahrzeugs zur Gefahr für den Beschäftigten werden kann;

- ggf. kann Werkzeug aus der Kiste beim Unfall oder beim scharfen Bremsen herausgeschleudert werden und den Fahrer oder andere Personen verletzen; 

- eine übergroße Kiste kann die Sicht des Fahrers einschränken.


Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteiulung die o.g. Gefährdungen betrachten und die notwendigen Maßnahmen ableiten. Gegebenenfalls kann der Hersteller zu dem Thema befragt werden.


Informationen erhalten Sie auch in der DGUV Information 208-004 "Gabelstaplerfahrer".


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.