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In welchen Intervallen muss oder sollte eine Schulung in Sachen Ladungssicherheit wiederholt werden?
KomNet Dialog 25270
Stand: 13.11.2015
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine
Frage:
Meine Mitarbeiter haben durch eine externe Kraft eine Schulung in Sachen Ladungssicherung erhalten. Jeder Mitarbeiter hat eine Teilnahmebescheinigung erhalten. In welchen Intervallen muss oder sollte die Schulung wiederholt werden ?
Antwort:
Aus den Arbeitsschutzvorschriften ergeben sich keine speziellen Fristen und Inhalte einer Nachschulung zum Thema Ladungssicherung.
Anforderungen an allgemeine arbeitsschutzrechtliche Unterweisungen ergeben sich u. a. aus folgenden staatlichen Vorschriften (nicht abschließend):
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§ 12 Arbeitsschutzgesetz
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§ 14 Biostoffverordnung
Zahlreiche Unterweisungsvorschriften finden sich in den entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Beispielhaft sei hier nur die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 4) genannt. Eine Hilfestellung mit Konkretisierungen zur Unterweisung bieten z. B. die DGUV Information 211-005 (bisher BGI 527) "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes". Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter http://publikationen.dguv.de.
In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich der Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist unter dem Punkt 7.7 auf Seite 71 u. a. nachzulesen, dass nach VDI 2700 Blatt 5 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Qualitätsmanagement-Systeme" Mitarbeiter, die Ladungssicherungsaufgaben haben bzw. mit deren Kontrolle betraut sind, mindestens alle drei Jahre zu schulen sind.
Zu dem weiteren Inhalt der VDI 2700 Blatt 5 können wir keine Aussage treffen, da uns diese nicht vorliegt. Die Norm kann kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden.