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Die bei der Beförderung gefährlicher Güter mitzuführenden Beförderungspapiere und damit zusammenhängende Informationen sind unter Abschnitt 5.4.1 des ADR genannt. Eine Forderung nach Mitführen der Sicherheitsdatenblätter besteht danach nicht.Hinweis: Freistellungsmöglichkeiten von den Gefahrguttransportvorschriften sind Abschnitt 1.1.3 des ADR zu entnehmen.Auf die Broschüre "Transport ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16414
Sie auf der Internetseite der BG Bau. Dort wird auch die Broschüre "Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" angeboten. Auf das Merkblatt des LAVG Brandenburg "Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" möchten wir zusätzlich hinweisen. ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
In der Broschüre M130 "Fahrer von Mitgänger-Flurförderzeugen mit Mitfahrgelegenheit" der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik ist erläutert, dass Personen, die die Mitgänger-Flurförderzeuge steuern, in jedem Fall für die Tätigkeit geeignet und in der Handhabung der Geräte unterwiesen sein müssen.Zu beachten ist:Können die Geräte schneller als 6 km/h fahren, gelten sie nicht mehr ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 16609
die Sondervorschrift CV 36 des Abschnitt 7.5.11 ADR nicht. In dieser finden sich die Regelungen zur Belüftung der Fahrzeuge.Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" der BG Bau möchten wir ebenso hinweisen, wie auf die Broschüre "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
, ist kein Beförderungspapier erforderlich."SV 319: Stoffe, die in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 650 verpackt bzw. gekennzeichnet sind, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR."Hinweis:Auf die Broschüre "Patientenproben richtig versenden" der BGW möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 18824
der vom Hersteller angewandten europäischen Norm, hier die EN 12195-2; Herstellungsjahr; Dehnung des Gurtbandes in % bei LC; Warnhinweis „Darf nicht zum Heben verwendet werden!“ Hinweis: In einer Broschüre der BG ETEM zum Thema Ladungssicherung finden Sie unter dem Punkt 4.1 weitere Informationen zu Zurrgurten. ...
Stand: 22.07.2016
Dialog: 27095
nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;"Die von Handwerkern oder auch anderen Personen zur Ausübung ihrer Haupttätigkeit üblicherweise benötigten und im Pkw mitgeführten Mengen fallen unter die v.g. Regelung. Diese Möglichkeiten werden auch näher in der Broschüre "Transport ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
und der Kanister mit dem Verschluss des Kanisters zu verschließen. Hinweis: Weitere Informationen finden sich in der Broschüre des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz. ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
zu holen. Dies kann z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Hinweis: Auf die Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
bzw. sich auch davon überzeugen. Denn im Falle einer Kontrolle des Fahrzeugs durch die Polizei könnte auch der Mitarbeiter bei unsachgemäßer Ladungssicherung ordnungswidrigkeitenrechtlich mit zur Verantwortung gezogen werden (Entscheidung des OLG Celle vom 28.02.2007 Ladungssicherung/Verlader, Beschluss, 322 Ss 39/07)Ausführliche Informationen zu der Thematik sind der Broschüre "Be- und Entladen ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist auf der Seite 41 zur Ablegereife Folgendes nachzulesen:"Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195-2 enthalten neben der detaillierten Gebrauchsanleitung auch genaue Vorschriften über die Ablegereife eines Zurrmittels, also den Verschleißzustand, ab dem das Zurrmittel nicht mehr verwendet ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955
undNr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen -Allgemeine Anforderungen–" undTRBS 2111, Teil 1 "Mechanische Gefährdungen –Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln-" Die Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" Folgende, teilweise sehr umfangreiche Broschüren ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Sie unter http://publikationen.dguv.de. In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich der Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist unter dem Punkt 7.7 auf Seite 71 u. a. nachzulesen, dass nach VDI 2700 Blatt 5 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Qualitätsmanagement-Systeme" Mitarbeiter, die Ladungssicherungsaufgaben haben bzw. mit deren Kontrolle betraut sind, mindestens alle drei Jahre ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25270
nach 1.1.3.1.Hinweis:Weitere Informationen bieten die Broschüren "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" des Landes Rheinland-Pfalz sowie "Sichere Beförderung gefährlicher Güter in kleinen Mengen auf der Straße" des Freistaates Sachsen.. ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
können diese Werte nur bei formschlüssiger Beladung angenommen werden.Hinweis:Auf die Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich der Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM weisen wir hin. ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15757
) zu nennen. Hier heißt es: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“In der Broschüre Ratgeber Pkw ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) und die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter die gleiche Gefahr, braucht/brauchen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) nicht angebracht zu werden." Hinweis:Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein."In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM (hier finden sich auch noch weitere hilfreiche Informationen zum Thema "Ladungssicherung") ist unter dem Punkt 1.7 "Mitarbeiterqualifizierung" folgendes ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.Auf die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft" weisen wir hin.Da es bei unzureichender Ladungssicherung zur Gefährung ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wird die Fahrerlaubnis Klasse L benötigt. Für Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Informationen zu der Thematik werden finden sich in der Broschüre "Einsatz von Flurförderzeugen - Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr" der BGHW. Wir empfehlen ...
Stand: 04.12.2016
Dialog: 3008