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Müssen beim Transport von Gefahrstoffen mit einem Transporter Sicherheitsdatenblätter im Fahrzeug vorhanden sein?
KomNet Dialog 16414
Stand: 25.04.2019
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Fahrzeugausrüstung
Frage:
Müssen beim Transport von Gefahrstoffen (Kleinstmengen) mit einem Transporter Sicherheitsdatenblätter im Fahrzeug vorhanden sein.
Antwort:
Die bei der Beförderung gefährlicher Güter mitzuführenden Beförderungspapiere und damit zusammenhängende Informationen sind unter Abschnitt 5.4.1 des ADR genannt. Eine Forderung nach Mitführen der Sicherheitsdatenblätter besteht danach nicht.
Hinweis: Freistellungsmöglichkeiten von den Gefahrguttransportvorschriften sind Abschnitt 1.1.3 des ADR zu entnehmen.
Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" der BG Bau sowie die Broschüre "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalzes weisen wir hin.