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KomNet-Wissensdatenbank

Muss der Führer eines Elektro-Deichselstaplers eine Ausbildung im Sinne der DGUV Vorschrift 68 absolvieren?

KomNet Dialog 16609

Stand: 03.12.2022

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Führer von Elektro-Deichselstaplern bedürfen im allgemeinen keiner speziellen Ausbildung im Sinne der DGUV Vorschrift 68 (Staplerschein). Gilt dieses für alle Klassen des Elektro-Deichselstaplers oder gibt es hier Ausschlusskriterien, die eine entsprechende Ausbildung notwendig machen?

Antwort:

In der Broschüre M130 "Fahrer von Mitgänger-Flurförderzeugen mit Mitfahrgelegenheit" der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik ist erläutert, dass Personen, die die Mitgänger-Flurförderzeuge steuern, in jedem Fall für die Tätigkeit geeignet und in der Handhabung der Geräte unterwiesen sein müssen.


Zu beachten ist:

Können die Geräte schneller als 6 km/h fahren, gelten sie nicht mehr als Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit, sondern als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Dies hat zur Folge, dass hinsichtlich Ausbildung und Beauftragung der Fahrer dann die gleichen Anforderungen wie bei Gabelstaplern zu erfüllen sind.