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KomNet-Wissensdatenbank

Muss beim Transport von Gefahrstoffen (Kleinmengen) ein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden?

KomNet Dialog 30547

Stand: 17.10.2023

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Kennzeichnungen und erforderliche Unterlagen

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Frage:

Zum Transport und Benutzung von Gefahrstoffen (Kleinmengen) auf Baustellen oder bei Service-/Montagearbeiten: Wie ist die Regelung bezüglich der Sicherheitsdatenblätter - müssen diese vor Ort/im Fahrzeug vorhanden sein?

Antwort:

Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).


Hinweise:

Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden Sie auf der Internetseite der BG Bau. Dort wird auch die Broschüre "Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" angeboten.

 

Auf das Merkblatt des LAVG Brandenburg "Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" möchten wir zusätzlich hinweisen.